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Verordnung: Instruktion über das Verfahren bei den jährlich wiederkehrenden Zehntverleihungen und Grasversteigerungen mit Festlegung, welche Tagesgelder dem Taxator zu bewilligen sind und mit welchen Jahreseinkommen bei einem Taxator zu rechnen ist
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Verordnung: Instruktion über das Verfahren bei den jährlich wiederkehrenden Zehntverleihungen und Grasversteigerungen mit Festlegung, welche Tagesgelder dem Taxator zu bewilligen sind und mit welchen Jahreseinkommen bei einem Taxator zu rechnen ist
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> H Finanzangelegenheiten, Steuern und Abgaben >> H.2 Landeseigentum, Domänen, Lehen und Pachtgüter
Darmstadt, 1823 Mai 23
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