Forstamt Rinteln (Bestand)
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NLA BU, H 136c
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.2 Fachbehörden >> 1.2.7 Landeskultur
1859-2001
Bestandsgeschichte: Nach dem Ende der staatlichen Selbständigkeit Kurhessens 1866 wurde die Forstinspektion Schaumburg 1867 der
preußischen Regierung in Minden angegliedert. In der Grafschaft Schaumburg wurden gleichzeitig vier
Oberförstereien gebildet, die jeweils zwei der alten kurhessischen Forstreviere umfassten (H 37 XXXVI Nr. 351).
Eine derselben war die Oberförsterei Rumbeck mit den Forstrevieren Rumbeck und Möllenbeck.
Am 1. April 1933 wurde die Forstverwaltung des Kreises Schaumburg (also die vier Oberförstereien) aus dem
Forstamtsbezirk in Minden an den Regierungspräsidenten in Hannover abgegeben (MBl Landwirtschaft, Domänen und Forsten 16/1933, Erl. v. 7.4.1933). Die zentrale Zuständigkeit lag vor 1878 beim preußischen Finanzministerium, danach beim Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (Preuß. Gesetzessamml. 6/1879, Erl. v. 7.8.1878). Am 1. Dezember 1933 wurde die Forstverwaltung dem Landwirtschaftsministerium entzogen und als eigene Verwaltung dem preußischen Ministerpräsidenten zugeordnet. An ihrer Spitze stand in Preußen ein Oberforstmeister (Preuß. Gesetzessamml. 75/1933, Erl. v. 1.12.1933). Aufgrund des Gesetzes vom 1. Dezember 1933 wurde im folgenden Jahr die bisherigen Oberförstereien in Forstämter und die bisherigen Revierförstereien in Oberförstereibezirke / Oberförstereien umbenannt (Mbl Landwirtschaft u. Forsten 5/1934, Erl. v. 30.1.1934). Insgesamt bestanden folgende Oberförstereien:
- Goldbeck, 1967 aufgelöst (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Schaumburg, 1967 vom Forstamt Oldendorf an Rinteln abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Wördeholz, 1967 an das Forstamt Oldendorf abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Frankenburg, 1967 vom Forstamt Obernkirchen nach Rinteln abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Friedrichsburg
- Dobbelstein / Rumbeck (Amtsblatt Kassel 11/1903, H 36 XXXVI 351))
- Taubenberg
-
Bestandsgeschichte: Möllenbeck
Das Forstamt Rumbeck wurde 1966 in Forstamt Rinteln umbenannt (MBl. 40/1966, Erl. v. 8.11.1966).
Als Folge der Reform der Niedersächsischen Landesforstverwaltung sollte die Zahl der Forstämter landesweit von 80 auf 45 reduziert werden. Im Regierungsbezirk Hannover sank die Zahl von 22 auf 11 Forstämter. Dies bedeutete für das Forstamt Rinteln die Auflösung. Am 1. Oktober 1997 ging es mit Teilen der bisherigen Forstämter Hessisch Oldendorf und Coppenbrügge in dem neuen Staatlichen Forstamt Oldendorf auf. Das Forstamt Rinteln umfasste zuletzt 3700 Hektar Staatswald und 46 Hektar Betreuungsforsten (zwei Drittel Laubholz- und ein Drittel Nadelholzwald). Ein Drittel seiner Fläche lag im Nachbarkreis Hameln-Pyrmont. Dass es zuletzt das ertragreichste Forstamt in Niedersachsen war, lag nicht nur an der Holzwirtschaft, sondern auch an Pachteinnahmen aus drei Steinbrüchen und der Kiesgrube Möllenbeck.
Nach einer kleinen Abgabe von Akten des 19. Jhs. aus der Revierförsterei Dobbelstein (acc. 8/90) wurde der größte
Teil des Bestandes im Jahre 1997 anlässlich der Forstamtsauflösung übernommen. Darunter befanden sich zahlreiche Karten, die gesondert in die Kartensammlung S 1 eingeordnet wurden. Für die Altakten des neuen Forstamts Oldendorf ist künftig das Hauptstaatsarchiv in Hannover zuständig. Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgte durch die Unterzeichnete.
Quellen:
Vorarbeiten von Dr. Ernst Böhme, Staatsarchiv Bückeburg
Schaumburger Nachrichten v. 31.10.1997
Schaumburger Nachrichten v. 28.08.1997.
Bückeburg, im Januar 2001
gez. Dr. Silke Wagener-Fimpel
Ergänzt wurden die später hinzugekommenen Akzessionen 2005/010 und 2011/023.
Bückeburg, Juli 2011
Dr. Hendrik
Bestandsgeschichte: Weingarten
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
preußischen Regierung in Minden angegliedert. In der Grafschaft Schaumburg wurden gleichzeitig vier
Oberförstereien gebildet, die jeweils zwei der alten kurhessischen Forstreviere umfassten (H 37 XXXVI Nr. 351).
Eine derselben war die Oberförsterei Rumbeck mit den Forstrevieren Rumbeck und Möllenbeck.
Am 1. April 1933 wurde die Forstverwaltung des Kreises Schaumburg (also die vier Oberförstereien) aus dem
Forstamtsbezirk in Minden an den Regierungspräsidenten in Hannover abgegeben (MBl Landwirtschaft, Domänen und Forsten 16/1933, Erl. v. 7.4.1933). Die zentrale Zuständigkeit lag vor 1878 beim preußischen Finanzministerium, danach beim Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten (Preuß. Gesetzessamml. 6/1879, Erl. v. 7.8.1878). Am 1. Dezember 1933 wurde die Forstverwaltung dem Landwirtschaftsministerium entzogen und als eigene Verwaltung dem preußischen Ministerpräsidenten zugeordnet. An ihrer Spitze stand in Preußen ein Oberforstmeister (Preuß. Gesetzessamml. 75/1933, Erl. v. 1.12.1933). Aufgrund des Gesetzes vom 1. Dezember 1933 wurde im folgenden Jahr die bisherigen Oberförstereien in Forstämter und die bisherigen Revierförstereien in Oberförstereibezirke / Oberförstereien umbenannt (Mbl Landwirtschaft u. Forsten 5/1934, Erl. v. 30.1.1934). Insgesamt bestanden folgende Oberförstereien:
- Goldbeck, 1967 aufgelöst (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Schaumburg, 1967 vom Forstamt Oldendorf an Rinteln abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Wördeholz, 1967 an das Forstamt Oldendorf abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Frankenburg, 1967 vom Forstamt Obernkirchen nach Rinteln abgegeben (MBl. 42/1967, Erl. v. 30.10.1967)
- Friedrichsburg
- Dobbelstein / Rumbeck (Amtsblatt Kassel 11/1903, H 36 XXXVI 351))
- Taubenberg
-
Bestandsgeschichte: Möllenbeck
Das Forstamt Rumbeck wurde 1966 in Forstamt Rinteln umbenannt (MBl. 40/1966, Erl. v. 8.11.1966).
Als Folge der Reform der Niedersächsischen Landesforstverwaltung sollte die Zahl der Forstämter landesweit von 80 auf 45 reduziert werden. Im Regierungsbezirk Hannover sank die Zahl von 22 auf 11 Forstämter. Dies bedeutete für das Forstamt Rinteln die Auflösung. Am 1. Oktober 1997 ging es mit Teilen der bisherigen Forstämter Hessisch Oldendorf und Coppenbrügge in dem neuen Staatlichen Forstamt Oldendorf auf. Das Forstamt Rinteln umfasste zuletzt 3700 Hektar Staatswald und 46 Hektar Betreuungsforsten (zwei Drittel Laubholz- und ein Drittel Nadelholzwald). Ein Drittel seiner Fläche lag im Nachbarkreis Hameln-Pyrmont. Dass es zuletzt das ertragreichste Forstamt in Niedersachsen war, lag nicht nur an der Holzwirtschaft, sondern auch an Pachteinnahmen aus drei Steinbrüchen und der Kiesgrube Möllenbeck.
Nach einer kleinen Abgabe von Akten des 19. Jhs. aus der Revierförsterei Dobbelstein (acc. 8/90) wurde der größte
Teil des Bestandes im Jahre 1997 anlässlich der Forstamtsauflösung übernommen. Darunter befanden sich zahlreiche Karten, die gesondert in die Kartensammlung S 1 eingeordnet wurden. Für die Altakten des neuen Forstamts Oldendorf ist künftig das Hauptstaatsarchiv in Hannover zuständig. Verzeichnung und Findbucherstellung erfolgte durch die Unterzeichnete.
Quellen:
Vorarbeiten von Dr. Ernst Böhme, Staatsarchiv Bückeburg
Schaumburger Nachrichten v. 31.10.1997
Schaumburger Nachrichten v. 28.08.1997.
Bückeburg, im Januar 2001
gez. Dr. Silke Wagener-Fimpel
Ergänzt wurden die später hinzugekommenen Akzessionen 2005/010 und 2011/023.
Bückeburg, Juli 2011
Dr. Hendrik
Bestandsgeschichte: Weingarten
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 11:33 AM CEST