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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.07 Soziales, Gesundheit und Familie >> 05.03.07.06 Körperschaften öffentlichen Rechts
2001 - 2012
Geschichte: Die Sächsische Tierseuchenkasse wurde auf der Grundlage des Sächsischen Ausführungsgesetzes vom 22.01.1992 gegründet. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Sie unterhält Tiergesundheitsdienste und leistet Entschädigung für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchengesetzes. Jeder Tierbesitzer ist zur Anmeldung und Beitragszahlung verpflichtet.