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Revers über die Erlaubnis ,ein Mannlehen in Waßmuthshausen zu verpfänden
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 1 Wa >> 1.22 Waßmuthshausen (Gem. Homberg/Efze, Schwalm-Eder-Kreis)
1509 Juni 07
Ausfertigung, Papier, Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kurt und Widekind von Utershausen bekunden, dass ihnen Landgraf Wilhelm von Hessen gestattet hat, ihr Mannlehen in Waßmuthshausen zu verpfänden unter der Bedingung, die Pfandschaft nach spätestens sechs Jahren wieder einzulösen.