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Hieronymus Negelin aus Herbertingen [? Herbertingen Kr. Saulgau], wegen Diebstahls und anderer Bübereien zu Kirchheim gef., jedoch auf eigene und anderer Bitten der Leibesstrafe und peinlichen Befragung durch den Nachrichter enthoben, begnadigt und freigelassen unter den Bedingungen, sich sein Leben lang, wohl zu halten, dergleichen Handlungen künftig zu meiden, sich unverzüglich und auf dem nächsten Wege aus dem Fürstentum Württemberg zu entfernen und unerlaubt darin nicht mehr antreffen zu lassen, leistet darauf hin ein Gehorsamsgelöbnis und schwört U. Negelin hatte vormals dem Endris Ecker, Forstmeister zu Kirchheim, nachts und heimlich ein Lailach zu stehlen versucht, war aber dabei ertappt worden und musste dem Vogt durch Handtreue geloben, Stadt und Amt Kirchheim zu verlassen und ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten. Er war daraufhin bis nach Zell [u. Aichelberg Kr. Göppingen] gegangen, hatte dort einen Beutel gestohlen, war sodann nach Kirchheim zurückgekehrt und hatte dort das sehr junge Töchterlein des Jörg Kuster dadurch in Verruf zu bringen versucht, dass er behauptete, es habe ihm die Ehe "angehaißen".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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