Landtagsschlüsse der Niederlausitzer Kommunallandtage 1839 bis 1844
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23C 239 (986107)
23C (1711959) Rep. 23C Niederlausitzische Stände
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1839-1844
Enthält: Landtagsschluss vom Febr. 1839 (Bl. 1-53). - Landtagsschluss vom Febr. 1840 (Bl. 54-). - Landtagsschluss vom Jan. 1841 (Bl. 104-). - Landtagsschluss vom Febr. 1842 (Bl. 156-). - Landtagsschluss vom Jan. 1843 (Bl. 244-). - Landtagsschluss vom Febr. 1844 (Bl. 294-). - Landtagsschluss vom Dez. 1844 (Bl. 343-). (Inhaltsübersicht des Landtagsschlusses vom Febr. 1839: Landtagseröffnung vom 17. Febr. 1839. - § 1: Bestimmung der Abgeordneten der Herrentafel, die dem Landtag bis zu dessen Ende beiwohnen sollen. - § 2: Bevollmächtigung des Landrats Freiherr von Patow als Stellvertreter für den Abgeordneten der Herrschaften Friedland und Schenkendorf an der Herrentafel. - §3: Anzeige über die erwählten ritterschaftlichen Vertreter der einzelnen Kreise. - § 4: Wahl der ständischen Deputationen für die Amtsperiode 1839 bis 1841. - § 5: Auslegung des Verhandlungsberichts vom 6. Provinziallandtag der Provinz Brandenburg. - § 6: Bericht über den Fortschritt des Beitritts des Niederlausitz zur Kurmärkischen Land-Feuersozietät und zur Kur- und Neumärkischen Städte-Feuersozietät. - § 7: Bericht über die Ausarbeitung eines Entwurfs der Feuerpolizeiordnung für die Niederlausitz. - § 8: Wahl der ständischen Abgeordneten und ihrer Stellvertreter für den Provinziallandtag in der Wahlperiode 1839 bis 1845. - § 9: Bericht über die Umarbeitung des Grundsteuerkatasters und Überlegung zur Festsetzung des Grundsteuererlasses. - § 10: Anfragen des Lübbener Magistrats wegen der Hindernisse bei der Umstellung der eigenen Grundabgaben-Veranlagung auf das städtische Grundsteuerkatastersystem. - § 11: Antrag des Lübbener Bürgermeisters Neumann auf Regulierung der Kompetenz von Justizbeamten bei Dismembrationen. - § 12: Bericht über die Besoldungsfrage der Niederlausitzer Landräte in Abhängigkeit zu denen der Kurmark. - § 13: Beschlüsse über die Verwaltung der Kriegsschuldenkasse. - § 14: Beauftragung der Landesdeputation mit der Restverwaltung der Kriegsschuldenkasse. - § 15: Bericht über die getroffenen Vereinbarungen mit dem zu Rückzahlungen verurteilten Fürstenberger Deichverband. - § 16: Landesrechnungsangelegenheiten. - § 16.I: Bewilligung der Übertragung von Heizkosten für die Kassen-Räumlichkeiten und die Expedition auf einen anzustellenden Bürodiener oder den Nachwächter sowie Beschluss über einen Ersatz des Klingelbeutelgeldes. - § 16.II: Kassenrechnung des Landarmenfonds. - §16.III: Beschluss über die Vereinfachung der Rechnungsrevision für die Hauptsparkasse. - § 17: Ernennung der Deputierten für die Prüfung der Landesrechnung 1838. - § 18: Ausführliche Durchsicht des Entwurfs eines revidierten Statuts für die Hauptsparkasse des Markgraftums Niederlausitz mit Anmerkungen zu den einzelnen Paragrafen. - § 19: Ausführliche Durchsicht des Regulativs über die Bewilligung von Darlehen aus dem Fonds der Hauptsparkasse mit Anmerkungen zur Modifizierung der einzelnen Paragrafen. - § 20: Beschlüsse über Sparkassenangelegenheiten. - §20.I: Senkung des Kreditfußes für Einlagen auf drei Prozent. - § 20.II: Ablehnung eines Vorschlags zur Senkung des Kreditfußes für gewährte Kredite zur Anlegung eines Amortisationsfonds. - § 20.III: Beschluss über Pupillengelder (Mündelgelder), Gerichtsdeposita und milde Stiftungen. - § 20.IV: Beschluss über den Unterschlagungsfall des Nebensparkassen-Rendanten Karge. - § 21: Bewilligung einer Diätenerhöhung für den Hauptsparkassen-Kontrolleur Kürten. - § 22: Beauftragung der Deputation zur Prüfung der Landesobersteuerkasse, die Kasse des Hebammen-Instituts und des Landarmenfonds. - § 23: Ernennung der Abgeordneten zur Prüfung der Brand- und Wetterschäden-Revisionen sowie der Hebammen-Fuhrkosten. - § 24: Bevollmächtigung des Leutnants Freiherrn von Patow als Vertreter für den zur Abreise gezwungenen Grafen von der Schulenburg und Platznahme an der Herren-Tafel. - § 25: Bericht über die Verhandlungen mit dem Cottbuser Kreis über dessen Anschluss an die Niederlausitzer Landarmen-Anstalt. - § 25.I: Bewilligung der Cottbuser Bedingung, die Beiträge für die Gründung einer Taubstummen-Anstalt auf die Landarmen-Beiträge zu übertragen. - § 25.II: Beschluss über den Cottbuser Antrag, die für den Kreis geltende Beitragshöhe an die der Neumark zu koppeln. - § 25.III: Bewilligung des Cottbuser Antrags, für Landarmenangelegenheiten einen eigenen Deputierten zum Niederlausitzer Kommunallandtag zu entsenden. - § 26: Beschluss über den Antrag des Gubener Bürgermeisters Bothmer, aus ständischen Mitteln einen Taubstummenlehrer am Institut in Berlin ausbilden zu lassen. - § 27: Bewilligung des Vorschlags des sächsischen Oberstleutnants von Trosky zu Zwickau, das adlige Troskysche Landesstipendium dem Jurastudenten Gottlob August Willibald Freiherr von Houwald zu Dresden zu verleihen. - § 28: Ablehnung der Bewerber um ein bürgerliches Landesstipendium mit Kandidatenliste. - § 29: Bericht über die Verwaltung des Hebammen-Instituts Neuzelle hinsichtlich der Nachprüfungen und Bewilligung einer Hausordnung für das Institut. - § 30: Anzeige über die Verwaltung der Straf- und Besserungsanstalt Luckau. - § 31: Anzeige über die Verwaltung der Irrenanstalt Sorau. - § 32: Anzeige über die Verwaltung des Lehrerseminars und der Waisenanstalt Neuzelle. - § 33: Gesuch des Direktors des Lehrerseminars Neuzelle und Superintendenten Kötke um ständische Beteiligung an dem geplanten Ankauf neuer Räumlichkeiten. - § 34: Anzeige über den Vortrag zur Pockenschutzimpfung. - § 35: Bericht über den Fortschritt bei der Entwicklung von Steuerprinzipien für das Grundeigentum in der Niederlausitz. - § 36: Bericht über die teilweise Bestandsauflösung bzw. Bestandsweitergabe der Akten der aufgelösten ständischen Behörden der Oberamtsregierung, des Konsistoriums und der Landeshauptmannschaft. - § 37: Auslegung des Reglements der Berliner Witwenpensions- und Unterstützungskasse. - § 38: Bewilligung von Remunerationen für die Nebensparkassen-Rendanten. - § 39: Bericht und Beschlüsse über die Etats der ständischen Kassen. - § 40: Anzeige über die eingereichten Liquidationen der Hebammenfuhrkosten. - § 41: Anzeige über die bewilligten Entschädigungen nach Brand- und Wetterschäden in den Gemeinden Zeust, Groß Buckow, Groß Lubolz, Briesen, Friedersdorf, Jessern, Stottoff, Sembten, Rießen (Riessen), Boblitz, Ragow, Schönebeck, Nebendorf, Beitzsch, Grötzsch (Grötsch) sowie in den Städten Guben, Drebkau und Lübbenau. - § 42: Anzeige über die eingereichten Kreistagsschlüsse und Kreiskassenetats. - § 43: Anzeige über die bewilligten Kreisbotenlöhne. - § 44: Bewilligung der ausgearbeiteten Abänderungen und Zusätze zum Entwurf der Feuerpolizeiordnung für die Niederlausitz. - § 45: Beschwerde der Buchbinder Pittius und Heinrich zu Sorau über die Verpflichtung, dem Buchhändler Gotsch zu Lübben Pflichtexemplare des Niederlausitzer Gesangbuches abkaufen zu müssen sowie über die Erhebung zusätzlicher Versandgebühren und ständische Beschlüsse hierüber. - § 46: Verweis des Unterstützungsgesuchs der vom Schlag getroffenen Hebamme Krusewitz (?) zu Guben an die Direktorialdeputation des Hebammen-Instituts. - § 47: Ablehnung der Unterstützungsgesuche der Johanne Luise Kossatz und der Witwe Radnitz zu Lübben. - Schlussformel vom 22. Febr. 1839.)
Akte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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10.04.2026, 13:22 MESZ
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