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Lehnsherrliche Zustimmung zum Verkauf des Gerichts Seelheim
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe S >> 4 Se-So >> 4.1 Seelheim (Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf), Gericht
1766 September 12
Ausfertigung, Papier, 2 Siegel.
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bischof und Abt Heinrich von Fulda gibt mit Zustimmung des Domkapitels in Fulda die lehnsherrliche Einwilligung zum Verkauf des Gerichts Seelheim mit den Dörfern Großseelheim, Kleinseelheim und Schönbach durch Franz Adalbert von Radenhausen an Landgraf Friedrich von Hessen-Kassel.