Schuldforderungen, Arrestsache
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GerKer, 866
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.1 Forderungen - Geld / Sachen
1684
Enthält: Werner Sieger hat für (nicht näher ausgeführte) eigene Forderungen und eine Schuld von seinem Vetter Casimir Wirtz, für die seine (Casimirs) Tante, Witwe Hupgens, haften sollte, deren Ernteerträge ("Früchte") pfänden (in "Prohibition und Arrest" nehmen) lassen (Dekret vom 5.11.). Sie weist beide Forderungen kategorisch zurück und bittet um Aufhebung des Verbots bei Erstattung von Kosten und Schaden. Sieger bringt jedoch Beweise: zum einen dass sie, in Anwesenheit von zwei Schöffen, die Schuldforderung an Casimir Wirtz mit 1/2 Morgen Land oder 3 Vierteln Holzgewalten zu bezahlen sich angeboten habe, zum anderen, dass sie, entgegen ihrer Behauptung, mit ihrem Vetter abgerechnet und diesem gegenüber eine Schuld von 65 Tlr kölnisch eingestanden habe (Adjunctum sub litt. A: Rechnung vom 30.4.1680). Dies ließ der Kläger sich noch zusätzlich von Casimir Wirtz bestätigen (sub litt. B: Attest vom 27.11.1684). Weiters ist nicht überliefert.
Schriftstücke: 4
Archivale
Hupgens, Witwe
Sieger, Werner
Wirtz, Casimir
Arrestsache
Prohibition
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:20 MEZ