Preußische Bank (Bestand)
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I. HA Rep. 95
Tektonik >> STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 >> Finanzen >> Staatsschatz und -münze, Staatsbank und -kassen
Laufzeit: 1763 - 1896
Findmittel: Datenbank; Findbuch, 1 Bd.
Behördengeschichte
Die 1765 unter Friedrich II. gegründete "Königliche Giro- und Lehnbanco" wurde als erstes deutsches Geldinstitut mit einem Notenprivileg ausgestattet und damit in die Lage versetzt, Banknoten als Gegenwert für das bei der Bank hinterlegte Münzgeld zu emittieren. Zunächst dem Generaldirektorium, nach den Stein-Hardenbergschen Reformen dem Finanzministerium unterstellt, wandelte sich die staatliche Königliche Bank mit Erlass der preußischen Bankordnung 1846 zur öffentlich-rechtlichen Preußischen Bank und erhielt die Rechtsform einer Aktiengesellschaft: ein Sechstel des Kapitals stellte der Staat, die übrigen Aktien befanden sich in Privathand. Obwohl die staatliche Beteiligung in der Folgezeit bis auf ein Elftel des Gesamtkapitalbestandes zurückging, lag die Leitung der Bankgeschäfte stets bei staatlichen Beamten: der König ernannte den Chef und nach dessen Vorschlag den Präsidenten und die Mitglieder des Hauptbankkuratoriums als allgemeine Oberaufsicht; seit 1851 fungierte der jeweilige preußische Ministerpräsident als oberster Leiter. Die Preußische Bank unterschied sich somit im Verhältnis zum Staat erheblich von den deutlich autonomeren Zentralbanken Englands und Frankreichs.
Neben ihrer zentralen Aufgabe als staatliche Notenbank hatte schon das Gründungsedikt die Förderung des Handels durch mehreren Umlauf der Gelder in allen Wechsel- und Handlungsgeschäften als Ziel genannt. Anders als bei der 1772 gegründeten Seehandlung (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 109) lag der Schwerpunkt dabei auf dem privaten Geldgeschäft; der Geschäftskreis umfasste den Depositen- und Giroverkehr, die Abrechnung (Diskontierung) von Wechseln, Anweisungen, Staats- und anderer öffentlicher Papiere sowie die Gewährung von Krediten.
Als Folge der Reichsgründung kam es im Zuge der Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften über Notenbanken 1875 zur Errichtung der deutschen Reichsbank. Da eine Zentralnotenbank für den größeren Teil des Reiches mit der Preußischen Bank bereits existierte, verkaufte Preußen sein Bankinstitut an das Deutsche Reich, private Inhaber von Bankaktien erhielten dabei Reichsbankaktien zum gleichen Nennwert.
Bestandsgeschichte
Das vorliegende Verwaltungsschriftgut der Preußischen Bank gelangte 1879 über die Reichsbank ins Preußische Geheime Staatsarchiv und wurde hier als Bestand I. HA Rep. 95 Preußische Bank aufgestellt; als Findmittel diente das Abgabeverzeichnis. Ein erstes Repertrium wurde 1956 erstellt.
Nach Auslagerung der Akten Ende des Zweiten Weltkriegs standen die Archivalien nach Kriegsende im späteren Zentralen Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg zur Verfügung, um dann mit der Überführung in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wieder nach Berlin zurück zu kehren.
Im Juni 2001 übergab das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen dem Geheimen Staatsarchiv PK zehn Mappen mit Schriftgut der Provenienz Preußische Bank (im Findbuch erkennbar an der Altsignatur "Mappe Nr. #"); die Herkunft dieser Unterlagen war nicht mehr zu rekonstruieren.
Das vorliegende Findbuch beruht auf den 2004 durch die Archivreferendarin Dr. Ann-Kathrin Schlichte vorgenommenen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten, ergänzt durch die Einarbeitung der 2001 übergebenen Archivalien. Die ursprünglich durch das Abgabeverzeichnis festgelegte Signatur wurde beibehalten. Da die Neuordnung des Bestandes die vorherige wahllose Reihenfolge aufgehoben hat, erleichtert eine Konkordanz im Anschluss an die Verzeichnung die Suche nach einzelnen Signaturen.
Literaturhinweise:
- Marcus von Niebuhr, Geschichte der Königlichen Bank in Berlin von der Gründung derselben (1765) bis zum Ende derselben 1845. Aus amtlichen Quellen, unveränderter Neudruck der Ausgabe Berlin 1854, Glashütten (Taunus) 1971
- Karl Erich Born, Geld und Banken im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1977, S. 29 ff.
- Dieter Ziegler: Zentralbankpolitische Steinzeit? Preußische Bank und Bank of England im Vergleich. In: Geschichte und Gesellschaft Heft 4 1993 S.475-505
- Jörg Lichter, Preußische Notenbankpolitik in der Formationsphase des Zentralbanksystems 1844 - 1857, Berlin 1999
Bestandsumfang: 138 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: 1763 - 1896
Letzte vergebene Signaturnummer: 145
Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 95, Nr. #
Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 95 Preußische Bank, Nr. #
Berlin, Juni 2010
gez. Susanne Brockfeld, Archivoberrätin
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 95
Behördengeschichte
Die 1765 unter Friedrich II. gegründete "Königliche Giro- und Lehnbanco" wurde als erstes deutsches Geldinstitut mit einem Notenprivileg ausgestattet und damit in die Lage versetzt, Banknoten als Gegenwert für das bei der Bank hinterlegte Münzgeld zu emittieren. Zunächst dem Generaldirektorium, nach den Stein-Hardenbergschen Reformen dem Finanzministerium unterstellt, wandelte sich die staatliche Königliche Bank mit Erlass der preußischen Bankordnung 1846 zur öffentlich-rechtlichen Preußischen Bank und erhielt die Rechtsform einer Aktiengesellschaft: ein Sechstel des Kapitals stellte der Staat, die übrigen Aktien befanden sich in Privathand. Obwohl die staatliche Beteiligung in der Folgezeit bis auf ein Elftel des Gesamtkapitalbestandes zurückging, lag die Leitung der Bankgeschäfte stets bei staatlichen Beamten: der König ernannte den Chef und nach dessen Vorschlag den Präsidenten und die Mitglieder des Hauptbankkuratoriums als allgemeine Oberaufsicht; seit 1851 fungierte der jeweilige preußische Ministerpräsident als oberster Leiter. Die Preußische Bank unterschied sich somit im Verhältnis zum Staat erheblich von den deutlich autonomeren Zentralbanken Englands und Frankreichs.
Neben ihrer zentralen Aufgabe als staatliche Notenbank hatte schon das Gründungsedikt die Förderung des Handels durch mehreren Umlauf der Gelder in allen Wechsel- und Handlungsgeschäften als Ziel genannt. Anders als bei der 1772 gegründeten Seehandlung (vgl. GStA PK, I. HA Rep. 109) lag der Schwerpunkt dabei auf dem privaten Geldgeschäft; der Geschäftskreis umfasste den Depositen- und Giroverkehr, die Abrechnung (Diskontierung) von Wechseln, Anweisungen, Staats- und anderer öffentlicher Papiere sowie die Gewährung von Krediten.
Als Folge der Reichsgründung kam es im Zuge der Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften über Notenbanken 1875 zur Errichtung der deutschen Reichsbank. Da eine Zentralnotenbank für den größeren Teil des Reiches mit der Preußischen Bank bereits existierte, verkaufte Preußen sein Bankinstitut an das Deutsche Reich, private Inhaber von Bankaktien erhielten dabei Reichsbankaktien zum gleichen Nennwert.
Bestandsgeschichte
Das vorliegende Verwaltungsschriftgut der Preußischen Bank gelangte 1879 über die Reichsbank ins Preußische Geheime Staatsarchiv und wurde hier als Bestand I. HA Rep. 95 Preußische Bank aufgestellt; als Findmittel diente das Abgabeverzeichnis. Ein erstes Repertrium wurde 1956 erstellt.
Nach Auslagerung der Akten Ende des Zweiten Weltkriegs standen die Archivalien nach Kriegsende im späteren Zentralen Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg zur Verfügung, um dann mit der Überführung in die Zuständigkeit des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz im Zuge der deutschen Wiedervereinigung wieder nach Berlin zurück zu kehren.
Im Juni 2001 übergab das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen dem Geheimen Staatsarchiv PK zehn Mappen mit Schriftgut der Provenienz Preußische Bank (im Findbuch erkennbar an der Altsignatur "Mappe Nr. #"); die Herkunft dieser Unterlagen war nicht mehr zu rekonstruieren.
Das vorliegende Findbuch beruht auf den 2004 durch die Archivreferendarin Dr. Ann-Kathrin Schlichte vorgenommenen Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten, ergänzt durch die Einarbeitung der 2001 übergebenen Archivalien. Die ursprünglich durch das Abgabeverzeichnis festgelegte Signatur wurde beibehalten. Da die Neuordnung des Bestandes die vorherige wahllose Reihenfolge aufgehoben hat, erleichtert eine Konkordanz im Anschluss an die Verzeichnung die Suche nach einzelnen Signaturen.
Literaturhinweise:
- Marcus von Niebuhr, Geschichte der Königlichen Bank in Berlin von der Gründung derselben (1765) bis zum Ende derselben 1845. Aus amtlichen Quellen, unveränderter Neudruck der Ausgabe Berlin 1854, Glashütten (Taunus) 1971
- Karl Erich Born, Geld und Banken im 19. und 20. Jahrhundert, Stuttgart 1977, S. 29 ff.
- Dieter Ziegler: Zentralbankpolitische Steinzeit? Preußische Bank und Bank of England im Vergleich. In: Geschichte und Gesellschaft Heft 4 1993 S.475-505
- Jörg Lichter, Preußische Notenbankpolitik in der Formationsphase des Zentralbanksystems 1844 - 1857, Berlin 1999
Bestandsumfang: 138 Verzeichnungseinheiten
Laufzeit: 1763 - 1896
Letzte vergebene Signaturnummer: 145
Die Akten sind zu bestellen: I. HA Rep. 95, Nr. #
Die Akten sind zu zitieren: GStA PK, I. HA Rep. 95 Preußische Bank, Nr. #
Berlin, Juni 2010
gez. Susanne Brockfeld, Archivoberrätin
Zitierweise: GStA PK, I. HA Rep. 95
Umfang: 4 lfm (138 VE); Angaben zum Umfang: 4 lfm (138 VE)
Bestand
deutsch
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
19.08.2025, 12:19 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
- Tektonik
- STAATSOBERHAUPT UND OBERSTE STAATSBEHÖRDEN, MINISTERIEN UND ANDERE ZENTRALBEHÖRDEN PREUSSENS AB 1808 (Archival tectonics)
- Finanzen (Archival tectonics)
- Staatsschatz und -münze, Staatsbank und -kassen (Archival tectonics)
- Preußische Bank (Archival holding)