Der Dekan des Stifts St. Jakob außerhalb der Mauern von Bamberg Peter Hoffmann teilt Kaiser Friedrich III. sowie allen geistlichen und weltlichen Machthabern und Amtspersonen des Römischen Reiches mit, dass Papst Nikolaus V. mit einer hier im Wortlaut inserierten Bulle vom 28. Februar 1448 die Würzburger Kirche sowie die Kollegiatstifte und Klöster in Stadt und Bistum Würzburg unter dem Schutz der Römischen Kirche gestellt hat. Zu Exekutoren dieses Schutzprivilegs hat er die Pröpste der Stifte Mariengreden in Mainz und St. Marien in Erfurt sowie ihn selbst ernannt. Auf Bitte des Würzburger Bischofs Gottfried [Schenk von Limpurg] sowie der Kollegiatstifte und Klöster in Stadt und Bistum Würzburg befiehlt er ihnen, dieses Privileg in ihren Macht- und Amtsbereichen bekanntzumachen und ihn sowie die Würzburger Kirche und die ihr unterstellten Stifte und Klöster gegen alle Personen, die sie in ihren Freiheiten, Besitzungen, Einkünften und Rechten schädigen, zu verteidigen und zu unterstützen. Gegen Zuwiderhandelnde wird Peter Hoffmann kraft er ihm verliehenen päpstlichen Vollmacht mit Kirchenstrafen vorgehen. Er lässt dies von den öffentlichen Notaren Johannes Fabri und Ulrich Lochner beurkunden. Zeugen: Die Würzburger Domherren Reinward von Kosbod und Konrad von der Kere, der Kanoniker des Stifts Neumünster Georg Hoenloch, die Domvikare Ulrich Bebinger und Gregor Coburger, der Vikar des Stifts Haug Konrad Allewege sowie Thomas Liebhart und Thomas Schütze. Aussteller: Peter Hoffmann. Empfänger: Kloster St. Stephan

Vollständigen Titel anzeigen
Staatsarchiv Würzburg
Loading...