Georg Hager zu Lehen und seine Frau Agnes bestätigen, dass die Priorin Helena Schütz und der Konvent von Niederviehbach ihnen die Hube zu Lehen, wo sie jetzt wohnen, zu Leibrecht verliehen haben. Die Höhe der Gült, darunter die Hälfte des Obsts, alle Wildfrüchte und der gesamte Weinertrag, ist vor und nach dem Tod des alten Wolfgang Hager unterschiedlich. Dazu kommt noch die Abgabe an den Klosterbader, das Stiftmahl, ein Vorkaufsrecht des Klosters bei Kleinhandel und ein Zehnter von den Klosteräckern.;. S: Bernhard Bschorn zu Jellenkofen, Kastner zu Teisbach und Klosterpropstrichter zu Niederviehbach