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Herzog Adolf von Kleve bestellt zufolge Vereinbarung mit Ludolf von Schoenvelt gen. von Graesdorp für die Burg Winnendael mit Freiheit und Vorburg diesen zum Burggrafen, zugleich damit er die Burg bewohnen und mit 12 wehrhaften Mannen behüten (darunter 1 Schlüter, 2 Pförtner und 2 Wächter), deren jeder jährlich 12 alte Schilde Kostgeld nebst 50 Malter Hafer zur Pferdefütterung erhalten soll, alles vierteljährlich zahlbar durch den Schlüter. Auch hat Ludolf Brand und anderes, wie vorher Derick von Arnhem, zu empfangen. Doch bleiben die Gerichte und deren Gefälle dem Herzog vorbehalten. Ludolf darf sich in Fehden nur mit Zustimmung des Herzogs einlassen. G. in den jairen MCCCC XXXIIII des sonnendaiges to vastavent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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