Vertrag durch Markgraf Georg Friedrichs zu Brandenburg zwischen Michael Eberhardt Gaismüller und seinem Sohn Georg auf der Weihermühl als Käufern an einem, dann Martin Finsterer zu Hetzweiler und Paul Kraut zu Steinberg und Consorten am andern Teil, von wegen etlicher in Verkaufung der Weihersmühle verschwiegener Frohn und Dienst.

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Staatsarchiv Nürnberg
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