Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgraf Philipp I. von Hessen befiehlt Amtleuten, Kellnern, Schultheißen, Beamten, Bürgermeister, Rat und Gemeinden in Schloss, Tal und Amt des h...
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
1564 Januar 10
Hessen
Pergament, mit zwei angehängten Siegeln in Holzkapseln
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: montags nach trium regum
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen befiehlt Amtleuten, Kellnern, Schultheißen, Beamten, Bürgermeister, Rat und Gemeinden in Schloss, Tal und Amt des hessischen Teils der Herrschaft Eppstein gemäß dem zwischen seinem Sohn Landgraf Ludwig [IV.] und Herzogin Hedwig von Württemberg geschlossenen Heiratsvertrag nach Zahlung der Mitgift im Beisein von Bevollmächtigten des Herzogs Christoph von Württemberg für die 64.000 Gulden Mitgift und widerlegtes Gut die Wittumshuldigung
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers. Huldigungsversprechen des Amtmanns Johann Schaffnicht gen. Koch, des Kellners Johann Bleichenbach, von Schultheiß, Bürgermeister, Rat, Bürgern und Einwohnern sowie Siegelankündigung mit dem Siegel des Tals