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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 R110075/101
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/022 Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011
Fernsehsendungen von SWR Fernsehen aus dem Jahre 2011 >> Unterlagen
24. November 2011
Die einen warnen vor einem teuren, unterirdischen Engpass, der kein Geld mehr für den Nahverkehr im Land abseits der Hauptstadt übrig lässt. Die anderen versprechen schnellere Verbindungen nach ganz Europa und sagen: ohne das Projekt werde die Wirtschaftsregion Baden-Württemberg abgehängt.
Zwei Meinungen, ein Projekt: Stuttgart 21.
Wenn man die Argumente der Gegner und der Befürworter hört, könnte man fast meinen, es wäre von völlig unterschiedlichen Bauvorhaben die Rede. Die Verwirrung um Zahlen, Daten, Fakten ist groß.
"Zur Sache Baden-Württemberg! - extra" sorgt am Donnerstag für Klarheit. Schließlich sollen Sie drei Tage später abstimmen: Für oder gegen den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung von Stuttgart 21.
Um Ihnen das zu erleichtern, diskutieren wir alle wichtigen Fragen mit beiden Parteien an einem Tisch. Wir suchen Antworten auf diese Fragen:
· Was kostet Stuttgart 21?
· Was würde der Ausstieg kosten?
· Welchen Nutzen hätte Stuttgart 21?
· Welche Risiken gibt es?
· Wie geht es weiter nach der Volksabstimmung?
Dazu im Studio:
- Winfried Hermann, Grüne, Verkehrsminister, fordert: "Lieber ein Ende mit überschaubaren Kosten, als Kosten ohne Ende."
- Peter Hauk, CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag, Bündnis "Pro Stuttgart 21", sagt: "Ein Ausstieg kostet mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die Grünen täuschen mit ihrer Rechnung die Bürger."
- Volker Kefer, Infrastruktur-Vorstand Deutsche Bahn AG, kündigt an: "Auch wenn das Projekt teurer werden sollte, bedeutet das noch lange nicht das Aus. Die Bahn wird kämpfen."
- Brigitte Dahlbender, Sprecherin "Landesbündnis Ja zum Ausstieg", Landesvorsitzende BUND, ist sich sicher: "Die Kostensteigerungen werden das Projekt erledigen!"
- Nils Schmid, SPD, Minister für Finanzen und Wirtschaft und SPD-Vorsitzender BW, findet: "Spekulationen, der vereinbarte Kostendeckel werde oder sei bereits überschritten, sind dummes Zeug."
- Boris Palmer, Grüne, Oberbürgermeister Tübingen, ist überzeugt: "Das Projekt steht auf der Kippe. Es braucht nur noch einen Stoß."
Zwei Meinungen, ein Projekt: Stuttgart 21.
Wenn man die Argumente der Gegner und der Befürworter hört, könnte man fast meinen, es wäre von völlig unterschiedlichen Bauvorhaben die Rede. Die Verwirrung um Zahlen, Daten, Fakten ist groß.
"Zur Sache Baden-Württemberg! - extra" sorgt am Donnerstag für Klarheit. Schließlich sollen Sie drei Tage später abstimmen: Für oder gegen den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung von Stuttgart 21.
Um Ihnen das zu erleichtern, diskutieren wir alle wichtigen Fragen mit beiden Parteien an einem Tisch. Wir suchen Antworten auf diese Fragen:
· Was kostet Stuttgart 21?
· Was würde der Ausstieg kosten?
· Welchen Nutzen hätte Stuttgart 21?
· Welche Risiken gibt es?
· Wie geht es weiter nach der Volksabstimmung?
Dazu im Studio:
- Winfried Hermann, Grüne, Verkehrsminister, fordert: "Lieber ein Ende mit überschaubaren Kosten, als Kosten ohne Ende."
- Peter Hauk, CDU-Fraktionsvorsitzender im Landtag, Bündnis "Pro Stuttgart 21", sagt: "Ein Ausstieg kostet mindestens 1,5 Milliarden Euro. Die Grünen täuschen mit ihrer Rechnung die Bürger."
- Volker Kefer, Infrastruktur-Vorstand Deutsche Bahn AG, kündigt an: "Auch wenn das Projekt teurer werden sollte, bedeutet das noch lange nicht das Aus. Die Bahn wird kämpfen."
- Brigitte Dahlbender, Sprecherin "Landesbündnis Ja zum Ausstieg", Landesvorsitzende BUND, ist sich sicher: "Die Kostensteigerungen werden das Projekt erledigen!"
- Nils Schmid, SPD, Minister für Finanzen und Wirtschaft und SPD-Vorsitzender BW, findet: "Spekulationen, der vereinbarte Kostendeckel werde oder sei bereits überschritten, sind dummes Zeug."
- Boris Palmer, Grüne, Oberbürgermeister Tübingen, ist überzeugt: "Das Projekt steht auf der Kippe. Es braucht nur noch einen Stoß."
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Audio-Visuelle Medien
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
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