Anrufung des Oberappellationstribunals durch die Beklagte in der Rechtssache: Johann Armbruster & Konsorten, alle Bürger zu Reinerzau (Kläger 1. und Appellanten 2. Inst.), gegen die dortige Gemeinde betr. Anerkennung der Freiheit ihrer Hofgüter von sämtlichen Straßenbaufronen auf Reinerzauer Markung - gegen die Urteile des vormaligen Klostergerichts Alpirsbach und des 2. Senats des Oberjustizkollegiums

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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