Graf. Nikolaus.von.Tecklenburg.(Tekeneborgh).und.. sein. Sohn.Otto. bekunden. ihre Übereinkunft mit Bischof Ludwig von Münster und seinem Stift darüber, daß keine Seite der anderen Feind innerhalb von 2 Jahren werden soll. Zur. Beilegung von Streitigkeiten soll ein Schiedsgericht eingesetzt werden, zu dem die Aussteller ihrerseits die Knappen.Konrad Hake (Hake) und Ludwig von Münster (Munstere) bestimmen. Auf Anforderung wollen die.Aussteller die beiden.Schiedsmannen zur Schlichtung des Streits gemeinsam.mit den.Vertretern des Bischofs binnen.14 Tagen up de Krummen Beke senden. Als Obermann des Schiedsgerichts soll Graf Otto von Bentheim (Benthem) gewonnen werden. Weiterhin soll jedermann in des anderen Land ziehen dürfen, ausgenommen Sachwalter (zakwolde) und Bürgen.sowie.erbliches Eigentum (ervetale) der beiden Vertragsparteien. Pflichten des.Bischofs wegen des Landfriedens sowie Abmachungen.desselben mit dem Erzbischof von Köln und der Aussteller mit dem Herrn von Steinfurt (Stenvorde).bleiben durch gegenwärtigen.Vertrag.unberührt. Siegelankündigung der Aussteller. ipso die beate Katerine virginis

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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