Kaiser Ferdinand II. setzt in Bestätigung früherer Privilegien der Könige von Behaimb die Lehentaxe für die Belehnung der Reichsstadt Nürmberg mit den böhmischen Kronlehen im Herrenfalle auf rheinische Goldgulden, und Mannfalle auf 250 solche Gulden fest.

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Staatsarchiv Nürnberg