Appellationis Auseinandersetzung um Aufkündigung eines Pachtvertrages
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 1852
Wismar K 208 (W K n. 208)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 11. 1. Kläger K
(1777-1784) 27.05.1784-18.06.1784
Kläger: (2) Johann David Kahl, Pächter zu Ratkenhof (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 27.05. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen von dessen Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 29.05. auf, seinen Schriftsatz binnen 6 Tagen vorzulegen. Am 02.06. bittet Kl. um Fristverlängerung, am 05.06. legt er seinen Schriftsatz vor. Bekl. hatte sein Landgut Ratkenhof 1778 an Kl. verpachtet. Am 19.01.1784 hat er den Vertrag zu Trinitatis gekündigt, Kl. weigert sich aber, das Gut zu räumen, da der ausgemachte Kündigungstermin Antoni auf den 17.01. fiel, die Kündigung also verspätet einging. Das Ratsgericht verurteilt Kahl zur Räumung des Gutes, er appelliert dagegen vor dem Tribunal. Dieses vermittelt am 12.06.1784 einen Vergleich, den es am 18.06.1784 bestätigt.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag vom 26.09.1777; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommenes Protokoll des Zeugenverhörs des Kl. vom 25.05.1784; Ratsgerichtsurteil vom 22.05.1784; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Appellation vom 24.05.1784
Beklagter: Philipp Wilhelm Sengebusch, Advokat am Tribunal (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Christian Koch (A), Dr. Friedrich Nürenberg (P)
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 27.05. um Fristverkürzung für Kl. zum Einreichen von dessen Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil fordert das Tribunal Kl. am 29.05. auf, seinen Schriftsatz binnen 6 Tagen vorzulegen. Am 02.06. bittet Kl. um Fristverlängerung, am 05.06. legt er seinen Schriftsatz vor. Bekl. hatte sein Landgut Ratkenhof 1778 an Kl. verpachtet. Am 19.01.1784 hat er den Vertrag zu Trinitatis gekündigt, Kl. weigert sich aber, das Gut zu räumen, da der ausgemachte Kündigungstermin Antoni auf den 17.01. fiel, die Kündigung also verspätet einging. Das Ratsgericht verurteilt Kahl zur Räumung des Gutes, er appelliert dagegen vor dem Tribunal. Dieses vermittelt am 12.06.1784 einen Vergleich, den es am 18.06.1784 bestätigt.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1784 2. Tribunal 1784
Prozessbeilagen: (7) Auszug aus dem Pachtvertrag vom 26.09.1777; von Notar Johann Friedrich Nölting aufgenommenes Protokoll des Zeugenverhörs des Kl. vom 25.05.1784; Ratsgerichtsurteil vom 22.05.1784; von Notar Moritz Carl August Hermes aufgenommene Appellation vom 24.05.1784
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ