Ulrich Schuch, B. zu Owen, wegen aufrührerischer Reden, die er während des Bauernaufstandes geführt hat, zu Kirchheim u. T. gef., vor dem Stadtgericht rechtlich beklagt und nach ordentlichem Verfahren dazu verurteilt, einen kleinen Frevel in Höhe von 5 lb h zu entrichten und künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, verpflichtet sich, dies auszuführen und zu halten, und schwört Ur.