Verordnung: Heirats-Konsens kann an Unteroffiziere und Soldaten erst nach sechs Jahren abgeleisteter Militärdienstzeit erteilt werden. Es muss wie bisher nachgewiesen werden, dass das verlobte Paar über ein wirkliches Vermögen von 600 Gulden verfügt. Nicht mehr erforderlich ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Landrates (Ausfertigung vier Mal vorhanden)