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Verordnung: Für den Aufbau von sieben bis acht evangelischen Kirchen-, Pfarr- und Schulhäusern in der Grafschaft Hanau ist eine öffentliche Kollekte nach vorheriger Ankündigung erlaubt
Verordnung: Für den Aufbau von sieben bis acht evangelischen Kirchen-, Pfarr- und Schulhäusern in der Grafschaft Hanau ist eine öffentliche Kollekte nach vorheriger Ankündigung erlaubt
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> O Armen- und Wohltätigkeitspflege >> O.1 Sammlungen und Stiftungen
Gießen, 1721 Oktober 31
Sachakte
Identifikation: Fundstelle (Blatt / Seite): Seite 19
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