Regierung Rinteln, alte Registratur (Bestand)
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NLA BU, H 1
Nds. Landesarchiv, Abt. Bückeburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Akten >> 1.1 Zentralbehörden, Mittelinstanzen, Landesvertretung
1440-1900
Bestandsgeschichte: 1. Zur Verwaltungsgeschichte
Bei der Teilung der Grafschaft Schaumburg 1640/7 fielen die Städte Rinteln, Obernkirchen (mit Vogtei Hattendorf) und
Oldendorf (mit Vogtei Fischbeck) sowie die Ämter Schaumburg (mit Weser-, Rumbecker- und Exter-Vogtei sowie Klostergericht Möllenbeck), Rodenberg und die Hälfte des Amtes Sachsenhagen an Hessen. Die Universität Rinteln (bis 1665), die Weserzölle und die Kohlenbergwerke blieben in gemeinsamer Verwaltung mit Schaumburg-Lippe. Gemeinsam war auch die Fräuleinsteuer, mit deren Ertrag die hessischen und schaumburg-lippischen Prinzessinnen ausgestattet wurden. Regierungssitz des hessischen Teils wurde Rodenberg, ab 1651 Rinteln. In Rinteln war die Regierung in der "Eulenburg" untergebracht, einem alten Burgmannsitz, später Stadthof des Klosters Möllenbeck.
Die Grafschaft Schaumburg (hessischen Anteils) behielt den Namen bis ins 19. Jahrhundert bei. Sie wurde nicht mit den hessischen Kernlanden vereinigt, sondern blieb selbständig und mit Hessen nur in Personalunion verbunden. So behielt die Grafschaft eine eigene Regierung, ein eigenes Consistorium, ja sogar eigene Landstände. Die Akten der Regierung dieses Zeitabschnitts bilden den vorliegenden Bestand H 1.
Die Regierung zu Rinteln hatte in der Grafschaft Schaumburg neben (später abgetrennten) gerichtlichen Aufgaben die innere Verwaltung wahrzunehmen (Handbuch des kurhessischen Staats von 1820, S. 203). Insbesondere oblag ihr
- die Wahrung der Hoheitsrechte, der Landesgrenzen und Rega lien,
- die Handhabung der Verordnungen,
- die allgemeine Landespolizei,
- die Aufsicht über die Verwaltung des städtischen und Gemeindehaushalts,
- die Einquartierungs- und Verpflegungsangelegenheiten durchmarschierender Truppen.
Mit der Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung durch die Verordnung vom 29. Juni 1821 (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen 1821, S. 29) wurde die Grafschaft
Bestandsgeschichte: "mediatisiert": sie verlor ihre Selbständigkeit und erhielt eine Regierungs-Deputation (Paragraph 58), die der Provinz Niederhessen (mit Sitz in Kassel) zugeordnet wurde (Paragraph 1). Die Akten der Regierungsdeputation sind im Bestand H 2 zusammengefaßt.
Nach der Verordnung vom 30. August 1821 über die neue Gebietseinteilung (Sammlung von Gesetzen S. 69) bestand der nunmehrige Kreis Schaumburg aus a) dem Landgericht Rinteln (mit der Stadt Rinteln und Teilen des bisherigen Amts Schaumburg), b) dem Amt Oldendorf (mit dem bisherigen Amt Oldendorf und Teilen des Amts Schaumburg), c) dem Amt Obernkirchen (ohne Pohle) und d) dem Amt Rodenberg (mit den bisherigen Ämtern Rodenberg und Sachsenhagen sowie Pohle).
Die nördlichen Exklaven, die Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte, wurden seit etwa 1700 von der Regierung in Rinteln mitverwaltet. Nach dem Wiener Kongreß kamen diese Exklaven im Jahre 1816 an das Königreich Hannover.
Die Akten der Regierung Rinteln betreffend Auburg, Freudenberg und Uchte gehören der Provenienz nach in das Staatsarchiv Bückeburg, verblieben aber nach der Einrichtung des Staatsarchivs in Bückeburg im Jahre 1961 aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Hannover (Celle Br. 72 a). Die Ämterakten der hannoverschen Zeit befinden sich regulär in den dortigen Beständen Hann. 74 Diepholz (betr. Auburg), Hann. 74 Freudenberg und Hann. 74 Uchte.
2. Zur Bestandgeschichte
Im April des Jahres 1844 wurde über die bei der Regierungsdeputation in Rinteln vorhandenen Akten aus der Zeit 1640-1820 ein Repertorium angefertigt. Ein großer Teil der Akten wurde 1865 an das Staatsarchiv in Marburg abgegeben, das einen Teil davon 1951 an das Staatsarchiv Hannover weiterreichte. Die Akten betr. die Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte waren bereits vor 1865 aus Rinteln nach Hannover geliefert und dort zusammen mit anderen hessischen Akten im Bestand Celle Br. 72 a
Bestandsgeschichte: aufgestellt worden.
Die 1865 in Rinteln verbliebenen Akten lagerten bis 1943/44 geordnet und verzeichnet auf dem Boden des Landratsamtes. Als im Verfolg von Luftschutzmaßnahmen der Boden geräumt wurde, scheint dann alles mit Ausnahme einiger versprengter Stücke, die 1951 nach Hannover abgeliefert wurden, vernichtet worden zu sein.
Neben den im Repertorium des 19. Jahrhunderts verzeichneten Akten wurde eine größere Anzahl von unsignierten Akten der Regierung Rinteln aus den Marburger Ablieferungen und aus dem hannoverschen Bestand Celle Br. 72 a in vorliegenden Bestand eingeordnet.
Bei der Neubearbeitung des Bestandes wurden mehrere Anläufe gemacht. Sie basiert auf der alten Titelaufnahme und - nicht immer konsequenten - Gliederung. Ein zusätzliches Hilfsmittel der Erschließung entstand durch die Anfertigung von Indizes (vor deren allzu mechanischem, unüberlegten Gebrauch jedoch wie immer gewarnt wird). Die alte Signierung mit vielen Springnummern wurde durch die Signierung nach Numerus currens ersetzt (vgl. die Konkordanz). Die alten Findbücher sind in den Bestand H 0 a überführt worden.
Katasterbücher, Scheffelschatzrechnungen und andere registerförmige Quellen, die 1951 aus dem Staatsarchiv Marburg abgegeben wurden, hat Franz Engel "aus Zweckmäßigkeitsgründen" nicht in die Bestände H 1 und H 2 aufgenommen, sondern als eigenen Bestand H 3 aufgestellt.
3. Benutzungshinweise
Der Bestand ist nach den allgemeinen Benutzungsbedingungen des Staatsarchivs ohne besondere Einschränkung benutzbar.
Verwandte Bestände:
- StA Bückeburg: H 2 (Regierung Kassel, Deputation Rinteln, 1821-1868); H 3 (Bücher und Register der Regierung Rin=
teln); H 7 (Landratsamt Rinteln , 1868 ff.); H 9 Verordnungen betr. die Grafschaft Schaumburg, 17.-19. Jh.); H 101 a (Amt Schaumburg bis 1821); H 101 b (Amt Rodenberg/ Sachsenhagen bis 1821); Dep. 28 (Stadtarchiv Sachsenhagen)
Bestandsgeschichte: Dep. 29 (Stadtarchiv Obernkirchen).
- Stadtarchiv Rinteln.
- HStA Hannover: Celle Br. 72 a (Regierung Rinteln betr. Auburg, Freudenberg und Uchte); Hann. 74 Diepholz (Amt
Diepholz, wegen Auburg); Hann. 74 Freudenberg (Amt F.); Hann. 74 Uchte (Amt U.).
- StA Marburg: insbesondere Best. 5 (Hessischer Geheimer Rat); Best. 17 (Landgräfliche Regierung Kassel).
Bückeburg, im September 1998
Dr.
Bestandsgeschichte: Höing
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bei der Teilung der Grafschaft Schaumburg 1640/7 fielen die Städte Rinteln, Obernkirchen (mit Vogtei Hattendorf) und
Oldendorf (mit Vogtei Fischbeck) sowie die Ämter Schaumburg (mit Weser-, Rumbecker- und Exter-Vogtei sowie Klostergericht Möllenbeck), Rodenberg und die Hälfte des Amtes Sachsenhagen an Hessen. Die Universität Rinteln (bis 1665), die Weserzölle und die Kohlenbergwerke blieben in gemeinsamer Verwaltung mit Schaumburg-Lippe. Gemeinsam war auch die Fräuleinsteuer, mit deren Ertrag die hessischen und schaumburg-lippischen Prinzessinnen ausgestattet wurden. Regierungssitz des hessischen Teils wurde Rodenberg, ab 1651 Rinteln. In Rinteln war die Regierung in der "Eulenburg" untergebracht, einem alten Burgmannsitz, später Stadthof des Klosters Möllenbeck.
Die Grafschaft Schaumburg (hessischen Anteils) behielt den Namen bis ins 19. Jahrhundert bei. Sie wurde nicht mit den hessischen Kernlanden vereinigt, sondern blieb selbständig und mit Hessen nur in Personalunion verbunden. So behielt die Grafschaft eine eigene Regierung, ein eigenes Consistorium, ja sogar eigene Landstände. Die Akten der Regierung dieses Zeitabschnitts bilden den vorliegenden Bestand H 1.
Die Regierung zu Rinteln hatte in der Grafschaft Schaumburg neben (später abgetrennten) gerichtlichen Aufgaben die innere Verwaltung wahrzunehmen (Handbuch des kurhessischen Staats von 1820, S. 203). Insbesondere oblag ihr
- die Wahrung der Hoheitsrechte, der Landesgrenzen und Rega lien,
- die Handhabung der Verordnungen,
- die allgemeine Landespolizei,
- die Aufsicht über die Verwaltung des städtischen und Gemeindehaushalts,
- die Einquartierungs- und Verpflegungsangelegenheiten durchmarschierender Truppen.
Mit der Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung durch die Verordnung vom 29. Juni 1821 (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen 1821, S. 29) wurde die Grafschaft
Bestandsgeschichte: "mediatisiert": sie verlor ihre Selbständigkeit und erhielt eine Regierungs-Deputation (Paragraph 58), die der Provinz Niederhessen (mit Sitz in Kassel) zugeordnet wurde (Paragraph 1). Die Akten der Regierungsdeputation sind im Bestand H 2 zusammengefaßt.
Nach der Verordnung vom 30. August 1821 über die neue Gebietseinteilung (Sammlung von Gesetzen S. 69) bestand der nunmehrige Kreis Schaumburg aus a) dem Landgericht Rinteln (mit der Stadt Rinteln und Teilen des bisherigen Amts Schaumburg), b) dem Amt Oldendorf (mit dem bisherigen Amt Oldendorf und Teilen des Amts Schaumburg), c) dem Amt Obernkirchen (ohne Pohle) und d) dem Amt Rodenberg (mit den bisherigen Ämtern Rodenberg und Sachsenhagen sowie Pohle).
Die nördlichen Exklaven, die Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte, wurden seit etwa 1700 von der Regierung in Rinteln mitverwaltet. Nach dem Wiener Kongreß kamen diese Exklaven im Jahre 1816 an das Königreich Hannover.
Die Akten der Regierung Rinteln betreffend Auburg, Freudenberg und Uchte gehören der Provenienz nach in das Staatsarchiv Bückeburg, verblieben aber nach der Einrichtung des Staatsarchivs in Bückeburg im Jahre 1961 aus praktischen Gründen im Hauptstaatsarchiv Hannover (Celle Br. 72 a). Die Ämterakten der hannoverschen Zeit befinden sich regulär in den dortigen Beständen Hann. 74 Diepholz (betr. Auburg), Hann. 74 Freudenberg und Hann. 74 Uchte.
2. Zur Bestandgeschichte
Im April des Jahres 1844 wurde über die bei der Regierungsdeputation in Rinteln vorhandenen Akten aus der Zeit 1640-1820 ein Repertorium angefertigt. Ein großer Teil der Akten wurde 1865 an das Staatsarchiv in Marburg abgegeben, das einen Teil davon 1951 an das Staatsarchiv Hannover weiterreichte. Die Akten betr. die Ämter Auburg, Freudenberg und Uchte waren bereits vor 1865 aus Rinteln nach Hannover geliefert und dort zusammen mit anderen hessischen Akten im Bestand Celle Br. 72 a
Bestandsgeschichte: aufgestellt worden.
Die 1865 in Rinteln verbliebenen Akten lagerten bis 1943/44 geordnet und verzeichnet auf dem Boden des Landratsamtes. Als im Verfolg von Luftschutzmaßnahmen der Boden geräumt wurde, scheint dann alles mit Ausnahme einiger versprengter Stücke, die 1951 nach Hannover abgeliefert wurden, vernichtet worden zu sein.
Neben den im Repertorium des 19. Jahrhunderts verzeichneten Akten wurde eine größere Anzahl von unsignierten Akten der Regierung Rinteln aus den Marburger Ablieferungen und aus dem hannoverschen Bestand Celle Br. 72 a in vorliegenden Bestand eingeordnet.
Bei der Neubearbeitung des Bestandes wurden mehrere Anläufe gemacht. Sie basiert auf der alten Titelaufnahme und - nicht immer konsequenten - Gliederung. Ein zusätzliches Hilfsmittel der Erschließung entstand durch die Anfertigung von Indizes (vor deren allzu mechanischem, unüberlegten Gebrauch jedoch wie immer gewarnt wird). Die alte Signierung mit vielen Springnummern wurde durch die Signierung nach Numerus currens ersetzt (vgl. die Konkordanz). Die alten Findbücher sind in den Bestand H 0 a überführt worden.
Katasterbücher, Scheffelschatzrechnungen und andere registerförmige Quellen, die 1951 aus dem Staatsarchiv Marburg abgegeben wurden, hat Franz Engel "aus Zweckmäßigkeitsgründen" nicht in die Bestände H 1 und H 2 aufgenommen, sondern als eigenen Bestand H 3 aufgestellt.
3. Benutzungshinweise
Der Bestand ist nach den allgemeinen Benutzungsbedingungen des Staatsarchivs ohne besondere Einschränkung benutzbar.
Verwandte Bestände:
- StA Bückeburg: H 2 (Regierung Kassel, Deputation Rinteln, 1821-1868); H 3 (Bücher und Register der Regierung Rin=
teln); H 7 (Landratsamt Rinteln , 1868 ff.); H 9 Verordnungen betr. die Grafschaft Schaumburg, 17.-19. Jh.); H 101 a (Amt Schaumburg bis 1821); H 101 b (Amt Rodenberg/ Sachsenhagen bis 1821); Dep. 28 (Stadtarchiv Sachsenhagen)
Bestandsgeschichte: Dep. 29 (Stadtarchiv Obernkirchen).
- Stadtarchiv Rinteln.
- HStA Hannover: Celle Br. 72 a (Regierung Rinteln betr. Auburg, Freudenberg und Uchte); Hann. 74 Diepholz (Amt
Diepholz, wegen Auburg); Hann. 74 Freudenberg (Amt F.); Hann. 74 Uchte (Amt U.).
- StA Marburg: insbesondere Best. 5 (Hessischer Geheimer Rat); Best. 17 (Landgräfliche Regierung Kassel).
Bückeburg, im September 1998
Dr.
Bestandsgeschichte: Höing
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Ja
Zusatzinformationen: abgeschlossen
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:33 MESZ