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Vorbereitende Versammlung für ein deutsches Parlament und
Fünfzigerausschuß (Bestand)
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Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Heiliges Römisches Reich und Deutscher Bund einschließlich Provisorischer Zentralgewalt (1495-1866)
1848
Geschichte des Bestandsbildners: Die vorbereitende Versammlung zur Gründung eines deutschen Parlaments ist auf Initiative einer Vereinbarung von 51 oppositionellen Politikern entstanden, die am 5. März 1848 in Heidelberg, zehn Tage nach der Pariser Februarrevolution, die Einberufung eines allgemeinen deutschen Parlaments gefordert hatten. Die Heidelberger Versammlung mit Teilnehmern aus Baden, Württemberg, Hessen-Darmstadt, der Pfalz, der Rheinprovinz, Nassau, Frankfurt am Main und Österreich wählte aus ihrer Mitte einen Ausschuss von sieben Mitgliedern und betraute ihn mit den Vorbereitungen. In einem Aufruf vom 12. März lud diese Kommission Vertreter der Stände, Politiker in gesetzgebenden Gremien und eine "bestimmte Anzahl durch das Vertrauen des deutschen Volkes ausgezeichnete Männer" zum 30. März nach Frankfurt am Main ein. Die Beratungen sollten am 31. März beginnen.
In der festlich geschmückten Stadt versammelten sich zur Eröffnungssitzung im Kaisersaal des Römers 573 Teilnehmer aus 24 Staaten. Unter ihnen bildeten die Mitglieder aus Preußen mit 141 die stärkste Gruppierung, aus Hessen-Darmstadt waren 84, aus Baden 73, aus Württemberg 52 und aus Bayern 44 Repräsentanten der Einladung gefolgt. Österreich war nur mit zwei Teilnehmern vertreten. Unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten Johann Smidt wählte die Versammlung Karl Mittermaier zum Präsidenten, Robert Blum, Friedrich Christoph Dahlmann, Johann Adam von Itzstein und Sylvester Jordan zu Vizepräsidenten und acht weitere Teilnehmer zu Sekretären. Unter lebhafter Anteilnahme der Bevölkerung zog die Versammlung in die Paulskirche ein. Der Siebenerausschuss hatte einen Vorschlag für die Geschäftsordnung und ein Programm ausgearbeitet, dem die Linke ein Programm in fünfzehn Punkten entgegenstellte. Gemeinsamkeit bestand in der Grundfrage, eine Nationalvertretung für Deutschland zu schaffen, strittig war die Frage der Kompetenz einer künftigen Nationalversammlung. Die Heidelberger Versammlung hatte die Vereinbarung mit den Organen des Deutschen Bundes vorgesehen, die Linken proklamierten für die Nationalvertretung das Prinzip der Volkssouveränität.
In vier Sitzungen am 31. März und vom 1. bis 3. April beriet das Vorparlament die Frage der Kompetenz einer künftigen Nationalversammlung, Zahl der zu wählenden Abgeordneten und Wahlverfahren, Ort und Termin des Zusammentritts der Nationalversammlung, die Fortsetzung der Vorbereitungen sowie die Grundrechte des deutschen Volkes. Der künftigen Nationalversammlung überlassen wurde die Entscheidung, ob sie die Reichsverfassung mit dem Deutschen Bund vereinbaren oder souverän verkünden wollte. Erhebliche Diskussionen gab es darüber, ob auch in den nicht zum Deutschen Bund gehörenden Gebieten von Bundesstaaten zur Nationalversammlung gewählt werden sollte. Für Schleswig wurde so entschieden, umstritten war jedoch das Verhältnis zu Polen. Ost- und Westpreußen sowie die deutschen Teile des Herzogtums Posen wurden als deutsche Gebiete betrachtet, die Teilung Polens wurde andererseits aber als schmachvolles Unrecht bezeichnet und die Wiederherstellung als heilige Pflicht des deutschen Volkes erklärt. Beschlossen wurde, dass Ost- und Westpreußen Abgeordnete in die Nationalversammlung entsenden sollte, während die Entscheidung über Posen zurückgestellt wurde.
Abgelehnt wurde der Antrag Friedrich Heckers, das Vorparlament solle bis zur Eröffnung der Nationalversammlung tagen. Die Mehrheit der Teilnehmer entschied sich für die Berufung eines Ausschusses von fünfzig Mitgliedern, die die Verbindung zur Bundesversammlung herstellen, diese bei Wahrung der Interessen der Nation beraten und im Falle einer Gefahr des Vaterlandes das Vorparlament sofort wieder einberufen sollten. Schließlich beschlossen die Mitglieder des Vorparlaments, die übersandten Petitionen zu den Grundrechten der Nationalversammlung zur Verfügung zu stellen.
Die Kompetenzen des Fünfzigerausschusses, der sich am 4. April 1848 konstituierte, bestanden in einer Beratungs- und Kontrollfunktion. Bei der Wahl seiner Mitglieder hatte sich die liberale Mehrheit im Vorparlament durchsetzen können, ihm gehörten keine Repräsentanten der radikalen Linken an. Um das im Vorparlament empfundene Missverhältnis zwischen der hohen Zahl der preußischen gegenüber den österreichischen Teilnehmern auszugleichen, wählte der Fünfzigerausschuss sechs Österreicher hinzu. Den Vorsitz übernahm Alexander von Soiron, zu Stellvertretern wurden Bruno Erhard Abegg und Robert Blum, zu Schriftführern Moritz Briegleb, Heinrich Simon und Jakob Venedey gewählt. Vom 4. April bis 18. Mai 1848 ist der Fünfzigerausschuss zu 37 Sitzungen zusammengetreten. Er löste sich zur gleichen Stunde auf, in der die zur Nationalversammlung gewählten Abgeordneten sich im Kaisersaal des Römers zur Eröffnungssitzung versammelten.
Seine Hauptaufgabe, die Vorbereitung der Wahlen, löste er auftragsgemäß mit dem Deutschen Bund, der seinerseits 17 Vertrauensmänner mit der Wahrnehmung seiner Interessen betraut hatte. Die Bundesversammlung erkannte den Ausschuss als Autorität an und kam ihm in seinen Forderungen wohlwollend entgegen. Der Fünfzigerausschuss beriet über die Durchführung der Wahlen im allgemeinen, die Wahlen in Österreich, insb. in Böhmen, Mähren und Südtirol, und die revolutionären Bewegungen, vor allem in Baden. Sein Anspruch, die Äußerungen der Reaktion und der Anarchie gleichzeitig zu bekämpfen, wurde kritisch beurteilt.
Bestandsbeschreibung: Bestandsgeschichte:
Mit Ausnahme des Beschlusses, die Petitionen zu den Grundrechten der Nationalversammlung zu übergeben, haben weder das Vorparlament noch der Fünfzigerausschuss eine Verfügung über den Verbleib des Schriftgutes getroffen. Gemäß § 4 der Geschäftsordnung sollten die von den Stenographen aufgenommenen Verhandlungen des Vorparlaments sofort gedruckt werden. Ebenso wurde im Artikel 11 der Geschäftsordnung des Fünfzigerausschusses bestimmt, die Protokolle baldmöglichst durch Druck zu veröffentlichen. Das geschah für beide Gremien unter dem Titel:
Verhandlungen des Deutschen Parlaments, Officielle Ausgabe, Mit einer geschichtlichen Einleitung über die Entstehung der Vertretung des ganzen deutschen Volkes, Erste Lieferung, Frankfurt am Main 1848; Verhandlungen des Deutschen Parlaments, Zweite Lieferung, Frankfurt am Main 1848.
Die schriftliche Überlieferung wurde von der Nationalversammlung übernommen und gelangte auf die gleiche Weise wie deren eigene in die Verwahrung der Außenstelle Frankfurt des Bundesarchivs. Die schriftliche Überlieferung wurde von der Nationalversammlung übernommen. Deren Unterlagen 1852 von der von der Bundeskanzleidirektion übernommen wurden. 1867 gelangte das gesamte Schriftgut der Bundeskanzleidirektion auf Beschluß der "Kommission behufs Auseinandersetzung des bisherigen Bundeseigentums" in die Verwahrung der Stadtbibliothek Frankfurt. Die im Jahre 1925 neugegründete Abteilung Frankfurt des Reichsarchivs übernahm mit dem Schriftgut des Deutschen Bundes auch die Akten des Vorparlamentsund des Fünfzigerausschusses. Von 1945 bis 1953 befand sich der Bestand in treuhänderischer Verwahrung des Stadtarchivs Frankfurt am Main. Mit der Errichtung der Außenstelle Frankfurt (1953) ging er auf das Bundesarchiv über. Für die Erschließung wurden die Unterlagen des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses herausgelöst und vereinigt. Die fünf Bände des Vorparlaments blieben in der ursprünglichen Ordnung, während die 30 Akteneinheiten des Ausschusses aufgelöst wurden. Für die Neuordnung nach dem Sachaktenprinzip wurden den Sitzungsprotokollen die getrennt abgelegten Beilagen hinzugefügt.
Archivische Bewertung und Bearbeitung:
Für die Erschließung wurden die Unterlagen des Vorparlaments und des Fünfzigerausschusses herausgelöst und vereinigt. Die fünf Bände des Vorparlaments blieben in der ursprünglichen Ordnung, während die 30 Akteneinheiten des Ausschusses aufgelöst wurden. Für die Neuordnung nach dem Sachaktenprinzip wurden den Sitzungsprotokollen die getrennt abgelegten Beilagen hinzugefügt.
Inhaltliche Charakterisierung: Verwaltung der Nationalversammlung 1848-1851, Angelegenheiten des Plenums 1848-1850, Zentralausschuss zur Prüfung der Wahlen 1848-1849, Ausschuss für Petitionen und Priorität der Anträge 1848-1849, Volkswirtschaftlicher Ausschuss 1836-1849, Verfassungsausschuss 1848-1849, Marine-Ausschuss 1845; 1848-1849, Ausschuss für völkerrechtliche und internationale Fragen 1848-1849, Ausschuss für Wehrangelegenheiten 1848, Ausschuss für die österreichischen Angelegenheiten 1848-1849, Kleine Ausschüsse 1848-1849, Dreißiger-Ausschuss 1848-1849, Provisorische Reichsregentschaft 1849-1851