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Konrad Knoll, Klosterverwalter, bestätigt, dass das Falllehen des Peter Deschler, der Hof "des Eberlensgut" genannt in Suppingen im Jahre 1653 dem Hans Valentin Knoll gegen Zahlung von 12 Gulden als Fallgut verliehen wurde, der es 1655 gegen Zahlung von 130 Gulden als Erblehen erhielt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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