Kurfürst Philipp von der Pfalz befiehlt seinen Amtleuten, dass sie die Baseler Bürger Hans Bär (Beren), Andreas Bischof und Balthasar Hützschin (Hutschen) mitsamt ihren Knechten und Waren, wenn sie die Frankfurter Messen aufsuchen, für drei Jahre lang im Fürstentum der Pfalz sicher wandeln lassen und ihnen auf ihr Ersuchen das Geleit sicherstellen. Dabei sollen sie die gewöhnlichen Zölle und Geleitgelder geben und insbesondere keine Waren für andere Kaufleute transportieren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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