Hafenamt Wilhelmshaven (Bestand)
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NLA OL, Rep 685 WHV
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.2 Bau / Wasser / Verkehr
1936-1980
Enthält: Organisation und allgemeine Verwaltung 1938-1980 (6); Personalangelegenheiten und Besoldung 1949-1980 (4); Haushalts- und Kassenwesen, Gebühren 1948-1980 (15); Dienstbesprechungen 1951-1976 (1); Liegenschaften 1968-1980 (2); Schiffsverkehr und Lotsenwesen (nicht belegt); Hafenbau- und Schleusensachen, Hafenwirtschaft, Werften 1936-1976 (26); Außenstelle Wangerooge 1948-1967 (4).
Beschreibung: Rep 685 WHV Hafenamt Wilhelmshaven
Zeit: 1936-1980
Geschichte des Bestandsbildners: Das Niedersächsische Hafenamt Wilhelmshaven wurde am 1. Juli 1980 gegründet. Es wurde damit Ortsinstanz der Niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung, die dem Verkehrsministerium in Hannover unterstand. Für Wilhelmshaven wurden bis dahin die Aufgaben einer Hafenverwaltungsstelle als Auftragsverwaltung vom Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven, einer Bundesbehörde, wahrgenommen. Dies hatte zunächst seinen Grund in der Besatzungssituation und der Demilitarisierung nach 1945, als es galt, den Hafen in Wilhelmshaven als Handelshafen umzugestalten und zu nutzen. Als weiterer Grund für die Dominanz des Bundes bzw. des Wasser- und Schifffahrtsamtes war ab 1956 der Aufbau der Bundesmarine und die wiederum anteilige militärische Nutzung des Hafens durch die Bundesmarine und die NATO-Mitgliedsstaaten.
Zu den Aufgaben des Hafenamtes und seiner Vorgängereinrichtung gehörten Planung, Bau und Unterhaltung der landeseigenen Hafenanlagen am tiefen Fahrwasser der Jade mit den Umschlaganlagen am Voslapper Groden für die Chemikalientanker, die Gefahrenabwehr auch für die firmeneigenen Tankerlöschbrücken an der Jade (Mobil Oil und Nordwest-Oelleitung GmbH), die Verwaltung des Seemannsamts, die Verwaltung der hafengebundenen Liegenschaften, die Erhebung der Hafengebühren und Verkehrsabgaben nach Hafentarif, die Führung der Hafenstatistik und die Fachberatung der Träger privater und kommunaler Seehäfen in der Stadt Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland. Durch den Hafenvertrag vom 20. März 1975 wurden die Besitzverhältnisse in Wilhelmshaven neu geregelt. Die Stadt wurde zuständig für den Binnenhafen westlich der Hafeninsel, das Land Niedersachsen übernahm die Aufsicht über den Ausrüstungshafen und den Nordhafen, jedoch mit Ausnahme der militärischen Anlagen, sowie über die Umschlaganlagen an der Jade. Die Belange der Marine werden von einem militärischen Hafenkapitän wahrgenommen. Zum 1.1.2005 erfolgte die Überführung der ehemaligen Niedersächsischen Häfen und Schifffahrtsverwaltung in Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG mit der Nebenstelle in Wilhelmshaven, dem ehemaligen Hafenamt. Damit war das Niedersächische Hafenamt Wilhelmshaven aufgelöst bzw. in den Kompetenzbereich der Niedersachsen Ports übergegangen, denen nun die weitere Entwicklung und Verwaltung des Hafens in Wilhelmshaven im Sinne der Planungen für den Jade-Weser-Port obliegt. Für den Bereich Hafenamt haftet jedoch das Land Niedersachsen bzw. die Niedersächsische Hafengesellschaft mbH.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Beschreibung: Rep 685 WHV Hafenamt Wilhelmshaven
Zeit: 1936-1980
Geschichte des Bestandsbildners: Das Niedersächsische Hafenamt Wilhelmshaven wurde am 1. Juli 1980 gegründet. Es wurde damit Ortsinstanz der Niedersächsischen Häfen- und Schifffahrtsverwaltung, die dem Verkehrsministerium in Hannover unterstand. Für Wilhelmshaven wurden bis dahin die Aufgaben einer Hafenverwaltungsstelle als Auftragsverwaltung vom Wasser- und Schifffahrtsamt Wilhelmshaven, einer Bundesbehörde, wahrgenommen. Dies hatte zunächst seinen Grund in der Besatzungssituation und der Demilitarisierung nach 1945, als es galt, den Hafen in Wilhelmshaven als Handelshafen umzugestalten und zu nutzen. Als weiterer Grund für die Dominanz des Bundes bzw. des Wasser- und Schifffahrtsamtes war ab 1956 der Aufbau der Bundesmarine und die wiederum anteilige militärische Nutzung des Hafens durch die Bundesmarine und die NATO-Mitgliedsstaaten.
Zu den Aufgaben des Hafenamtes und seiner Vorgängereinrichtung gehörten Planung, Bau und Unterhaltung der landeseigenen Hafenanlagen am tiefen Fahrwasser der Jade mit den Umschlaganlagen am Voslapper Groden für die Chemikalientanker, die Gefahrenabwehr auch für die firmeneigenen Tankerlöschbrücken an der Jade (Mobil Oil und Nordwest-Oelleitung GmbH), die Verwaltung des Seemannsamts, die Verwaltung der hafengebundenen Liegenschaften, die Erhebung der Hafengebühren und Verkehrsabgaben nach Hafentarif, die Führung der Hafenstatistik und die Fachberatung der Träger privater und kommunaler Seehäfen in der Stadt Wilhelmshaven und im Landkreis Friesland. Durch den Hafenvertrag vom 20. März 1975 wurden die Besitzverhältnisse in Wilhelmshaven neu geregelt. Die Stadt wurde zuständig für den Binnenhafen westlich der Hafeninsel, das Land Niedersachsen übernahm die Aufsicht über den Ausrüstungshafen und den Nordhafen, jedoch mit Ausnahme der militärischen Anlagen, sowie über die Umschlaganlagen an der Jade. Die Belange der Marine werden von einem militärischen Hafenkapitän wahrgenommen. Zum 1.1.2005 erfolgte die Überführung der ehemaligen Niedersächsischen Häfen und Schifffahrtsverwaltung in Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG mit der Nebenstelle in Wilhelmshaven, dem ehemaligen Hafenamt. Damit war das Niedersächische Hafenamt Wilhelmshaven aufgelöst bzw. in den Kompetenzbereich der Niedersachsen Ports übergegangen, denen nun die weitere Entwicklung und Verwaltung des Hafens in Wilhelmshaven im Sinne der Planungen für den Jade-Weser-Port obliegt. Für den Bereich Hafenamt haftet jedoch das Land Niedersachsen bzw. die Niedersächsische Hafengesellschaft mbH.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
3; 58 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
Bestand
Literatur: Arthur Grunewald, Wilhelmshaven blickt seewärts. Eine Auswahl von Vorträgen und Aufsätzen über die wirtschaftliche Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Wilhelmshavens, Wilhelmshaven 1962; 25 Jahre Wasser- und Schiffahrtsamt Wilhelmshaven 1947-1972, Wilhelmshaven 1972; Waldemar Reinhardt, Wilhelmshavens Binnenhafen - gestern bis heute, Wilhelmshaven 1984; Gerhard Koop/Erich Mulitze, Die Marine in Wilhelmshaven. Bildchronik zur deutschen Marinegeschichte von 1853 bis heute, Koblenz 1987; Rolf Uphoff, Als der Tag zur Nacht wurde - und die Nacht zum Tage. Wilhelmshaven im Bombenkrieg, Oldenburg 1992; Gerhard Terveen, Das Seezeichen-, Leuchtturm und Lotsenwesen an der Jade. Ein Rückblick auf das 50jährige Bestehen und die Entwicklung des Lotsenkommandos Jade zu Wilhelmshaven aus dem Jahre 1906, Varel 1995; 50 Jahre Marinearsenal 1957- 2007, hg. von Christian Brix, Kiel/Wilhelmshaven 2007.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ