1441.03.24. Otto Graf zu Holstein und Schaumburg schließt mit dem Edelherrn Bernd [VII.] und Simon zur Lippe, seinen lieben Ohmen, und denen von Lemgo folgende Vereinigung und "Verstrickung" auf vier Jahre. Otto will die Lippischen Herren, deren Land und Untersassen und die von Lemgo vor Schaden in seinem Lande von seinen Mannen und Untersassen wahren. Wenn die Lipper dennoch durch oder in Ottos Lande beschädigt werden, so sollen den Beschädigern und Räubern seine Landwehren, Schlinge und Schläge "tostan", den Lippern aber offenstehen. Käme es zu einer offenen Fehde zwischen den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg und denen von Minden auf der einen und den Lippern auf der anderen Seite, so sollen Ottos Lande, Schlösser, Landwehren etc. dem Einen und dem Andern offenstehen und damit diese Vereinigung unverbrochen bleibe. Etwaige "Gebrek oder Schel" zwischen den beiderseitigen Untersassen will man auf einem vierzehn Nächte zuvor zu heischenden Tag auf dem "Baume" [Schlagbaum] zu Hatteln schlichten etc.
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1441.03.24. Otto Graf zu Holstein und Schaumburg schließt mit dem Edelherrn Bernd [VII.] und Simon zur Lippe, seinen lieben Ohmen, und denen von Lemgo folgende Vereinigung und "Verstrickung" auf vier Jahre. Otto will die Lippischen Herren, deren Land und Untersassen und die von Lemgo vor Schaden in seinem Lande von seinen Mannen und Untersassen wahren. Wenn die Lipper dennoch durch oder in Ottos Lande beschädigt werden, so sollen den Beschädigern und Räubern seine Landwehren, Schlinge und Schläge "tostan", den Lippern aber offenstehen. Käme es zu einer offenen Fehde zwischen den Herzögen Otto und Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg und denen von Minden auf der einen und den Lippern auf der anderen Seite, so sollen Ottos Lande, Schlösser, Landwehren etc. dem Einen und dem Andern offenstehen und damit diese Vereinigung unverbrochen bleibe. Etwaige "Gebrek oder Schel" zwischen den beiderseitigen Untersassen will man auf einem vierzehn Nächte zuvor zu heischenden Tag auf dem "Baume" [Schlagbaum] zu Hatteln schlichten etc.
01.01.01 U, U_0474
01.01.01 U [S 1] 01 Urkunden
[S 1] 01 Urkunden >> 01 Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt) - Haupturkundenarchiv >> Urkunden 1401 - 1450
1441.03.24
Schlagwort: Landfrieden und Bündnisse
Darin: Regest nach Preuß/Falkmann.
Enthält: Ausf., Perg., dt., Sg. angeh., ab, LR 1998, Hoppe (Transkription)
Darin: Regest nach Preuß/Falkmann.
Enthält: Ausf., Perg., dt., Sg. angeh., ab, LR 1998, Hoppe (Transkription)
Stadt Lemgo (Alt- und Neustadt)
Archivale
Aussteller: Urkundenaussteller: Sonstige weltliche Urkundenaussteller
1441
Andern
Baume
Bernd
Beschädigern
Braunschweig
Edelherrn
Etwaige
Fehde
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Hatteln
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Ottos
Räubern
Schaden
Schaumburg
Schel
Schlagbaum
Schläge
Schlinge
Schlösser
Seite
Simon
Tag
Untersassen
Vereinigung
Verstrickung
VII
Wilhelm
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:13 MEZ
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