Graf Adolf VIII. von Holstein-Rendsburg, Herzog von Schleswig, bekundet, dass, nachdem 1340 der Graf Johann III. von Holstein-Plön das Dorf Gollendorf auf Fehmarn sowie 16 Mark Lübsch jährlicher Rente aus Gollendorf für 160 Mark Lübsch an Thomas Kerkringk, Ratsherr zu Lübeck, verkauft hatte, er, Graf Adolf, das Rückkaufrecht einlösen wollte, sich die Erben des Käufers dadurch aber beschwert gefühlt hätten, so dass er, der Graf, ihnen das Dorf und die Rente überlassen hätte unter Erhöhung der Kaufsumme um 17 Mark 5 Schilling und 4 Pfennig, sowie unter Vorbehalt des Rückkaufs. Zeugen: Breidekin Rantzau, Hans Pogwisch und Heinrich von Buchwaldt. d.d. Lübeck 1437, uppe sunte Michaelis dach des Ertzen angels.

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Landesarchiv Schleswig-Holstein
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