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Verordnung: Vierteljährlich soll unter Verwendung beiliegenden Formulars ein Verzeichnis eingesandt werden, aus dem die erteilten Kommissionen für diesen Zeitraum zu erkennen sind (ein Muster-Formular anbei)
Verordnung: Vierteljährlich soll unter Verwendung beiliegenden Formulars ein Verzeichnis eingesandt werden, aus dem die erteilten Kommissionen für diesen Zeitraum zu erkennen sind (ein Muster-Formular anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Gießen, 1820 Dezember 29
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