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Anweisung: Alle Landesgesetze, Verordnungen, Erläuterungen usw. sollen vom 1. Juli des Jahres ab in die Hessische Zeitung eingerückt werden. Jeder Justiz- und Kameralbeamte, jede Kommune und jeder Kirchenkasten soll diese Zeitung halten (Ausfertigung drei Mal vorhanden sowie zwei Überweisungsschreiben vom 25. Juni 1808)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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