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Ritter Werner von Gudenburg und seine Söhne Heinrich und Werner genehmigen den von dem Wäppner Heinrich von Ense und seinen Erben getätigten Verka...
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Ausf., lat., Perg., nur Bruchstück erhalten, aufgeklebt. - Sg. fehlt.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum a. d. 1307, 11. kalendas martii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ritter Werner von Gudenburg und seine Söhne Heinrich und Werner genehmigen den von dem Wäppner Heinrich von Ense und seinen Erben getätigten Verkauf einer von ihnen lehnsrührigen Hufe in Dorf und Gemarkung Vöhl (Vohelen) an das Kloster Haina und übereignen ihr Recht an der Hufe dem Kloster.
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich gen. [von] Rodersen (Rodereschen), Eberhard von Gudenburga gen. Wolf, Ritter und Burgmannen zu Wolfhagen (Wolfhayn)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Konrad von Itter (Itthere), Schultheiß ebd., und Werner von Helfenberg, ebenfalls Burgmann, Wäppner.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Franz Nr. 95, Zweiter Band