Amt Biesenbrow (Bestand)
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Z 67 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.02. Anhalt-Dessau (1603/06 - 1848) >> Z 67 - 69 Ämter zur Verwaltung des landesherrlichen Privatgrundbesitzes
1571, 1588, 1609 - 1870
Findhilfsmittel: Findbuch 2016 (online recherchierbar)
Registraturbildner: Aus dem Nachlass des Markgrafen Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt (1709-1788) erhielten dessen Töchter Friederike Charlotte (1745-1808), Fürstäbtissin zu Herford, und Louise (1750-1811), Fürstin von Anhalt-Dessau, als Erbschaft die Fideikommissgüter Biesenbrow, Stolzenberg, Wormsfelde und Anteil Zantoch jeweils zur Hälfte. Im Jahr 1798 überließ Louise von Anhalt-Dessau die Administration und Nutzung ihres Anteils an diesen Gütern ihrem Sohn, dem Erbprinzen Friedrich (1769-1814). Friedrich von Anhalt-Dessau bemühte sich in den Jahren 1800/01 vergeblich um die administrative Übernahme des Anteils seiner Tante Friederike Charlotte von Brandenburg-Schwedt. Nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 1811 gingen die Güter insgesamt in den Allodialbesitz des Anhalt-Dessauer Herzogshauses über.
Als Grundherrn besaßen die Herzöge von Anhalt-Dessau in den Ämtern Biesenbrow und Stolzenberg-Wormsfelde die Gerichtsbarkeit in erster Instanz und das Patronatsrecht. Das Rittergut Biesenbrow befand sich in der Uckermark im Königreich Preußen, später Kreis Landsberg an der Warthe, Regierungsbezirk Frankfurt/Oder, und wurde regelmäßig zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der jeweilige Pächter fungierte als Oberamtmann, dessen Funktionen sich nicht nur auf die landwirtschaftliche Leitung des Gutes, sondern auch auf die Administration des Amtes in engerem Sinne, auf Polizei, Gericht und Forstwesen erstreckte. Dazu gehörte auch die Führung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben des Amtes, die Aufsicht über die Wahrung der Gerechtsame und Territorialgrenzen sowie die Instandhaltung von Gebäuden, Wegen, Straßen und Dämmen. Über die gesamte Verwaltungstätigkeit des Amtes hatte er jährlich dem Herzog Bericht zu erstatten, mit dem angestellten Prediger die Rechnungen der Kirche zu revidieren und den Zustand von Kirche und Pfarrgebäuden zu besichtigen und evtl. Abhilfe zu schaffen.
Zur Wahrnehmung der Jurisdiktion erfolgte die Bestellung eines Justitiars für das Patrimonialgericht Biesenbrow. Neben dem Prediger wurde außerdem ein Schullehrer angestellt. Im Zuge der Revolution von 1848/49 wurde 1849 in Preußen die Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben, so dass die jurisdiktionellen Funktionen der Gutsherrschaft entfielen.
Bestandsinformationen: Akten des Amtes Biesenbrow wurden gemeinsam mit der Überlieferung der Hofkammer Dessau im Jahr 1948 durch Archivmitarbeiter aus der Ruine eines Dessauer Behördenhauses geborgen und durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine vorläufige Erschließung des Bestandes erfolgte im Jahr 2011, deren Ergebnis 2016 überarbeitet wurde.
Enthaltene Karten: 3
Registraturbildner: Aus dem Nachlass des Markgrafen Friedrich Heinrich von Brandenburg-Schwedt (1709-1788) erhielten dessen Töchter Friederike Charlotte (1745-1808), Fürstäbtissin zu Herford, und Louise (1750-1811), Fürstin von Anhalt-Dessau, als Erbschaft die Fideikommissgüter Biesenbrow, Stolzenberg, Wormsfelde und Anteil Zantoch jeweils zur Hälfte. Im Jahr 1798 überließ Louise von Anhalt-Dessau die Administration und Nutzung ihres Anteils an diesen Gütern ihrem Sohn, dem Erbprinzen Friedrich (1769-1814). Friedrich von Anhalt-Dessau bemühte sich in den Jahren 1800/01 vergeblich um die administrative Übernahme des Anteils seiner Tante Friederike Charlotte von Brandenburg-Schwedt. Nach dem Tod seiner Mutter im Jahr 1811 gingen die Güter insgesamt in den Allodialbesitz des Anhalt-Dessauer Herzogshauses über.
Als Grundherrn besaßen die Herzöge von Anhalt-Dessau in den Ämtern Biesenbrow und Stolzenberg-Wormsfelde die Gerichtsbarkeit in erster Instanz und das Patronatsrecht. Das Rittergut Biesenbrow befand sich in der Uckermark im Königreich Preußen, später Kreis Landsberg an der Warthe, Regierungsbezirk Frankfurt/Oder, und wurde regelmäßig zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Der jeweilige Pächter fungierte als Oberamtmann, dessen Funktionen sich nicht nur auf die landwirtschaftliche Leitung des Gutes, sondern auch auf die Administration des Amtes in engerem Sinne, auf Polizei, Gericht und Forstwesen erstreckte. Dazu gehörte auch die Führung der Rechnungen über Einnahmen und Ausgaben des Amtes, die Aufsicht über die Wahrung der Gerechtsame und Territorialgrenzen sowie die Instandhaltung von Gebäuden, Wegen, Straßen und Dämmen. Über die gesamte Verwaltungstätigkeit des Amtes hatte er jährlich dem Herzog Bericht zu erstatten, mit dem angestellten Prediger die Rechnungen der Kirche zu revidieren und den Zustand von Kirche und Pfarrgebäuden zu besichtigen und evtl. Abhilfe zu schaffen.
Zur Wahrnehmung der Jurisdiktion erfolgte die Bestellung eines Justitiars für das Patrimonialgericht Biesenbrow. Neben dem Prediger wurde außerdem ein Schullehrer angestellt. Im Zuge der Revolution von 1848/49 wurde 1849 in Preußen die Patrimonialgerichtsbarkeit aufgehoben, so dass die jurisdiktionellen Funktionen der Gutsherrschaft entfielen.
Bestandsinformationen: Akten des Amtes Biesenbrow wurden gemeinsam mit der Überlieferung der Hofkammer Dessau im Jahr 1948 durch Archivmitarbeiter aus der Ruine eines Dessauer Behördenhauses geborgen und durch das Landesarchiv Oranienbaum übernommen.
Eine vorläufige Erschließung des Bestandes erfolgte im Jahr 2011, deren Ergebnis 2016 überarbeitet wurde.
Enthaltene Karten: 3
Laufmeter: 1.4
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 (Tektonik)
- 03.02.02. Anhalt-Dessau (1603/06 - 1848) (Tektonik)
- Z 67 - 69 Ämter zur Verwaltung des landesherrlichen Privatgrundbesitzes (Tektonik)
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