Schulversuch Verlässliche Halbtagsgrundschule (Bestand)
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VHG
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Bestandsbeschreibung: Der Schulversuch ”Verlässliche Halbtagsgrundschule“ (VHG) fand unter Beteiligung von 45 Grundschulen aus Berlin im Rahmen des Programms ”Grundschulreform 2000“ statt.
In dem Grundschulreformprojekt wurden u. a. die Teilbereiche ”Veränderter Schulanfang“, ”Einführung einer verlässlichen Halbtagsgrundschule“, ”Differenzierung und Profilbildung in den Klassen fünf und sechs“ und ”Schulen im sozialen Brennpunkt“ behandelt. Der vierjährige Schulversuch Verlässliche Halbtagsgrundschule“ begann im Schuljahr 1999/2000 und wurde durch die ”Arbeitsstelle Bildungsforschung Primarstufe“ an der Hochschule der Künste Berlin wissenschaftlich begleitet.
Die Unterlagen wurden von Prof. Dr. Jörg Ramseger, der das Projekt wissenschaftlich begleitet hatte, 2017 dem BBF-Archiv übergeben.
Im Bestand befinden sich u. a. Fragebögen, Projektdokumentationen, Berichte, Korrespondenzen sowie Vertragsunterlagen.
Der Bestand ist bisher noch nicht erschlossen. Eine Benutzung ist daher nicht möglich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an archiv@dipf.de.
Quelle:
Arbeitsstelle Bildungsforschung Primarstufe: ”Wissenschaftliche Begleitung des landesweiten Schulversuchs Verlässliche Halbtagsgrundschule‘“ [Projektwebseite], unter: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/abp/projekte_publikationen/projekte_vhg.html [letzter Zugriff: 19.08.2019].
In dem Grundschulreformprojekt wurden u. a. die Teilbereiche ”Veränderter Schulanfang“, ”Einführung einer verlässlichen Halbtagsgrundschule“, ”Differenzierung und Profilbildung in den Klassen fünf und sechs“ und ”Schulen im sozialen Brennpunkt“ behandelt. Der vierjährige Schulversuch Verlässliche Halbtagsgrundschule“ begann im Schuljahr 1999/2000 und wurde durch die ”Arbeitsstelle Bildungsforschung Primarstufe“ an der Hochschule der Künste Berlin wissenschaftlich begleitet.
Die Unterlagen wurden von Prof. Dr. Jörg Ramseger, der das Projekt wissenschaftlich begleitet hatte, 2017 dem BBF-Archiv übergeben.
Im Bestand befinden sich u. a. Fragebögen, Projektdokumentationen, Berichte, Korrespondenzen sowie Vertragsunterlagen.
Der Bestand ist bisher noch nicht erschlossen. Eine Benutzung ist daher nicht möglich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an archiv@dipf.de.
Quelle:
Arbeitsstelle Bildungsforschung Primarstufe: ”Wissenschaftliche Begleitung des landesweiten Schulversuchs Verlässliche Halbtagsgrundschule‘“ [Projektwebseite], unter: https://www.ewi-psy.fu-berlin.de/einrichtungen/arbeitsbereiche/abp/projekte_publikationen/projekte_vhg.html [letzter Zugriff: 19.08.2019].
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2025, 07:50 MESZ