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Verfügung: Alle männlichen Personen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren sind beim Verhör durch Zivilgerichte als erstes zu fragen, ob sie im Militärdienst stehen (ein Überweisungsschreiben vom 18. Oktober 1836 anbei)
Verfügung: Alle männlichen Personen im Alter zwischen 20 und 30 Jahren sind beim Verhör durch Zivilgerichte als erstes zu fragen, ob sie im Militärdienst stehen (ein Überweisungsschreiben vom 18. Oktober 1836 anbei)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> I Justizangelegenheiten >> I.3 Gerichtsorganisation und Zuständigkeit, Geschäftsgang >> I.3.1 Allgemeine Vorschriften, Vorladung, Eidesleistung, Fristen
Darmstadt, 1836 Oktober 4
Sachakte
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