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Jakob Krum von Stuttgart, wegen ungen. Vergehen einige Tage im Gefängnis gelegen, jedoch auf Fürbitte freigel., schwört U. und verspricht, etwaige Forderungen an die württembergische Herrschaft oder ihre Stellvertreter nur bei den zuständigen Gerichten geltend zu machen. Außerdem gelobt er mit einem Eid, sein Vermögen in keiner Weise zu verändern, es sei denn mit Zustimmung der ihm gleichzeitig vom Vogt und den Richtern verordneten Pfleger, oder er werde zuvor der Pflegschaft durch die genannten Amtleute wieder mit einer Urkunde enthoben. Er verpflichtet sich ferner zur Übernahme aller Schäden und Unkosten, die der Stadt oder anderen "Zugewandten" der Herrschaft durch Barbara Kellerins Kind (aus Nürnberg) erwachsen sollten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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