[1601] Apr. 15 (Dienstag nach Jubilate 1600) Eberhard und Balthas Eberlin, beide wohnhaft zu Flein, stellen folgenden Revers aus: Ihr + Vater Hans Eberlin zu Flein, der von Kloster Schöntal mit dem Halbteil des Freihofs zu Flein belehnt worden war, hatte sich verpflichtet, den Besitz nicht weiter aufzuteilen. Nach dem Tod des Vaters haben, noch vor der Erbteilung, Abt Johann [IV. Lurtz], Prior und Konvent von Schöntal den A. das Halbteil unter gen. Bedingungen zu Erblehen verliehen sowie auf Fürsprache Philipp Kuglers, Notar und Prokurator [des gen. Abts], und auf Bitten der A. die Aufteilung gestattet. Die A. verpflichten sich, die gen. Bedingungen zu halten. Das andere Halbteil des Hofs besitzt Kaspar Reuschlein. - Kunigunde, Frau des Eberhard Eberlin, und Anna, Frau des Balthas Eberlin, versprechen dasselbe. Siegler: 1) Philipp Orth, Bürgermeister zu Heilbronn und Vogt zu Flein, 2) Simon Weinmann, Schultheiß zu Heilbronn, 3) Philipp Kugler Ausf. Perg. - 3 Sg. in Holzkapsel ohne Deckel, beim 3. auf der Plica der Vermerk: Jetzo in Abmangel meines mheren Insigels mein gwhonlich Pittschir uff getruckt, Philipp Kugler - Rv.: ...; - Rv. des 19. Jh.: NB. In der Urkunde ist irrigerweise das Jahr 1600 anstatt 1601 angegeben; siehe den hiezu gehörigen Lehenbrief [vom 15. Apr. 1601; s. U 408].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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