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Anweisung: Das Gesuch des Schlossermeisters Vetzberger und des Messerschmiedegesellen Haubach zu Gießen um Freilassung von Entrichtung der Ersatzleistung für Zunftschmausereien wird dahin beantwortet, dass alle Zunftschmausereien grundsätzlich verboten sind (Überweisungsschreiben vom 18. Dezember 1828 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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