Leinburg. Johann Dorner, löblichen Landalmosenamts Untertan, wird auf sein schriftliches Ansuchen erlaubt, ein Städelein auf neuem Grund in dessen Garten, 30 Schuh lang und 25 Schuh breit, mit einem 4-schuhigen Dachüberschuss zu bauen. Weswegen er sich auch, dass solcher sich keines Waldrechts anzumaßen habe, reversiert hat.

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Staatsarchiv Nürnberg