Margreta Ailingerin von Hergensweiler bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihr und ihrem Sohn Hans Egler, den sie von ihrem früheren Ehemann +Michel Egler hat, auf Lebenszeit das Gut in Hergensweiler verliehen hat, das Michel Rütler lehensweise innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert" schlaizen und nichts entfremden. Eichen oder andere fruchttragende ("barent") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgeld dem Kaplan an Unser lieben Frauen-Altar in der St. Leonhards-Kapelle zu Weingarten 1 lb 10 ß d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 4 Hühner, 20 Eier und 1 Henne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Heirat mit Ungenossamen sowie Flucht und Ungehorsam. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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