Klage der Margarete Kosters ./. ihren Schwiegersohn Johan Uphuis, Gograf zur Meest, auf der Ägidistraße. Klägerin ist die Tochter der Gese Knives (Kniffs) gen. Sicking. In Riga starb ihr Vetter Hans Bilrebeck, Sohn des Kochs Hans Bilrebeck und der Christine Knives gen. Sicking in Ahaus. Dessen reichen Nachlass nahm sie als Erbin in Anspruch, erhielt einen Toversichesbrief [Zuversichtsbrief] des Rats in Münster und führte mit Hilfe des Domkelners Diedrich von der Recke (dessen Konkubine sie war) in Riga einen Prozess gegen Hans Bilrebeck junior in Riga und gegen Wolf von der Mark, Sohn des Ahauser Richters Eberhard von der Mark und der Erika N., wegen der Erbschaft. Mit diesen verglich sie sich am 30.1. 1570 (Abschrift bei den Akten) vor dem Offizial dahin, dass sie ihnen ihre Ansprüche für 6000 Thaler überließ. Diese 6000 Thaler trat sie dem Beklagten ab. Die Klägerin ficht den ganzen Vertrag vom 30.1. 1570 wegen Betruges an. Der Rat beschlagnahmt 2200 Thaler, die Eberhard von der Mark an den Beklagten zahlen wollte, und andere Forderungen.