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Thongus Brodtbeck zu Ensingen, wegen übermäßigen Zechens, Verschleuderns seiner Habe, willkürlichen Zerschneidens der Kleider seiner Frau und Zertrümmerung von Öfen, Fenstern, Häfen und anderem mehr zu Vaihingen gef. und rechtlicher Anklage und Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Frau, seines Vaters und seiner Freunde, auch auf das Versprechen künftiger Besserung hin begnadigt und wieder freigel., gelobt eidlich, fortan nur noch ein Brotmesser zu tragen, außer an Sonn- und Feiertagen kein Wirtshaus zu besuchen, sich dann mit einer "gemeinen" Zeche zu begnügen sowie alle Spiele zu meiden, und schwört U. Bei Übertretung dieser Verschreibung soll er jedesmal seinem Landesherrn eine Geldstrafe von 10 fl entrichten. Er stellt zur Sicherheit sieben Bürgen, die versprechen, im Falle des Bruchs dieser U. oder bei Zahlungssäumigkeit für die Strafsumme aufzukommen. - Bürgen.: 1) Konrad Hans Brodtbeck, sein Vater 2) Polin Brodtbeck, sein Bruder 3) Balthus Hans 4) Jakob Ratzel 5) Stefan Reich 6) Veit Runkenbrodt, alle zu Ensingen 7) Baltus Schöner, sein Schwager zu Horrheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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