Vor dem Hofesgericht zu Lakum verkaufen Gertrud Horstes und ihre Söhne Dietrich und Johann, die einen der Lakumer Höfe als Leibgewinn innehaben, dem Hamborner Abt Johann Stael zugunsten des Klosters Hamborn aus diesem Leibgewinn "Die Schlenke" an der alten Ruhr und sieben andere Parzellen, mit denen sie vom Hof zu Lakum behandigt wurden. Die Verkäufer bezahlen weiterhin ihre bisherige volle Jahresabgabe in den Hof zu Lakum. Sollten die Erben der Ver käufer nach dem Tod der jetzt Behandigten keine Neubehandigung vornehmen lassen, tritt das Kloster an ihre Stelle, ebenso bei säumiger Pachtzahlung, wobei sich das Kloster allerdings durch Pfändung schadlos hält. Den Verkäufern wird das Rückkaufsrecht an den verkauften Parzellen eingeräumt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner