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Verordnung zur Durchführung der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (Ausbildung und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben) vom 17. Aug. 1959
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Verordnung zur Durchführung der §§ 4 und 5 des Soldatenversorgungsgesetzes (Ausbildung und Weiterbildung der Unteroffiziere und Mannschaften auf Zeit für das spätere Berufsleben) vom 17. Aug. 1959
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