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Verfügung betreffend die Einführung eines allgemeinen Regierungsblattes: Insbesondere die bisher häufig von den einschlägigen Ämtern durch die Großherzogliche Zeitung bekannt gemachten Amts-, Bezirks-, Zent- oder Gemeindeumlagen sollen in Zukunft durch dieses Blatt erfolgen

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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