Honofferus Humpis, Stadtammann zu Ravensburg, tut kund: Er hat im Streit zwischen Gf. Andreas von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, und den ehrbaren, weisen Ammann, Bm. und Rat der Stadt Saulgau (Sulgen) zusammen mit Bm. und Räten von Ravensburg, auf die sich die Parteien als Schiedsleute geeinigt haben, am Freitag vor Heiligkreuztag im Mai [April 28] 1486 einen Rechtstag abgehalten, auf welchem Truchseß Andreas mit seinem Fürsprecher, dem frommen und weisen Jacob Schellang, weiland Stadtammann zu Ravensburg, persönlich anwesend war und die Stadt Saulgau durch ihre ehrbaren B. und Ratsfreunde Hans Strub und Hans Alber und ihren Fürsprecher, den frommen, weisen und festen Wilhelm von Nidegg, Altbm., vertreten war. Anlaß des Streits war die Verhaftung eines Saulgauer B., der Holzdiebstahl begangen hatte, durch truchsessische Amtleute. Die Seite des Truchsessen vertrat die Ansicht, der fragliche Fall sei in einem Holz der Abtei Schussenried begangen worden und falle in das Hochgericht des Truchsessen, da es sich um Diebstahl handle. Sie erbot sich, Zeugen für den Nachweis vorzuführen, daß in den Herrschaften Friedberg (Fridtperg), Sigmaringen, Württemberg (Wirtemberg) und anderen daselbst Holzdiebstahl als maleficium geahndet werde. Dagegen legten die Vertreter Saulgaus einen Vertrag des verst. Gf. Eberhard von Sonnenberg, Truchsessen von Waldburg, des Vaters des Truchsessen Andreas, mit der Stadt Saulgau vor, dem zufolge letztere in ihrem Trieb und Tratt, ihren Hölzern und Feldern auch außerhalb ihrer Friedund Marksäulen begangene Schäden in ihrer Stadt pfänden und strafen darf. Für die Saulgauer, die dem Truchsessen das Hochgericht nicht bestreiten wollten, falle das umstrittene Vergehen in das ihnen zugehörige Niedergericht, da Holzfrevel mit Geld gestraft werde. Zudem habe sich die Tat auf dem Eigengut ihres Spitals zugetragen. Nach mehrfacher Rede und Gegenrede [im einzelnen wiedergegeben] nahm sich das Gericht ein Bedenken. Als es am Ausstellungstag wieder zusammentrat, ließ sich der Truchseß durch den frommen Conradt Müller, Vogt zu Scheer (Schär), als seinen bevollmächtigten Anwalt vertreten. Es wurde der Spruch gefällt, daß der Truchseß für seine Behauptung, Holzdiebstahl gehöre zum Hochgericht, Zeugen vorführen solle. Bis zur nächsten Ratssitzung am Montag vor Maria Magdalena [Juli 17] habe er oder sein Anwalt zu eröffnen, ob er Zeugen vernehmen lassen wolle und welche.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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