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Herrschafts- und Familienarchiv von Neuenstein (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Neuenstein
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Nichtstaatliches Archivgut >> Familien- und Herrschaftsarchive >> Adel >> von Neuenstein
(1300-) 1316 - 1895
Überlieferungsgeschichte
1895 hinterlegte Karl Frh. von Neuenstein seinen Teil des Familien- und Herrschaftsarchivs.- 1897 schloss dessen Bruder Friedrich Frh. von Neuenstein (Wien) seinen Nachlaß an.
Inhalt und Bewertung
Urkunden: Kauf und Verkauf, Verpachtung, Einkünfte von Liegenschaften bei Appenweier, Durbach, Nesselried, Oberkirch, Offenburg, Stadelhofen.- Lehen (Burg Neuenstein, Hullershof bei Appenweier, Güter bei Sinzenhofen, Ohlsbach, Oppenau, Schloss Rodeck, Sulzbach, Ulm, Zussenhofen).- Erbschaften.- Eheschließungen.- Testamente.- Lehenstreit mit Kloster Gengenbach.- Streitigkeiten mit anderen Grundherren und Bewohnern der Grundherrschaft.- Burgfrieden.
Akten: Persönliche Papiere, Testamente der Familien von Neuenstein, von Ambringen, von Fleckenstein, von Utenheim zu Ramstein.- Prozesse.- Lehen (Langes Lehen, Hullershof, Burg Neuenstein, Oppenau, Schösser Oberachern und Rodeck).- Verwaltung der zur Grundherrschaft gehörenden Orte Fernach, Hausen vor Wald, Hubacker, Oberkirch, Zimmern und der Pfandschaft Burkheim.
Amtsbücher: Beraine.- Rechnungen der Verwaltungen von Neuenstein, von Ambringen, von Schauenburg, von Lützelburg, von Utenheim, der Pfandschaft Burkheim.
I. Die Familie von Neuenstein: Die ersten Bewohner der Burg Neuenstein bei Lautenbach in der Ortenau (heute abgegangen) und Träger des Namens "von Neuenstein" waren zähringische Ministerialen. Das Geschlecht starb jedoch zu Anfang des 14. Jahrhunderts (um 1317) aus, und auch keine seiner Urkunden gelangte in das Archiv jener anderen Familie, die sich 1383 zum erstenmal "von Neuenstein" nannte. Als Rohart, dann auch Schultheiß (vorübergehend später auch von Ullenburg und Heiland), wird diese Familie seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in Offenburg, Oberkirch und Gengenbach greifbar. Oberkirch blieb in Zukunft Mittelpunkt von Besitz und Verwaltung, auch als sich deren Einzugsbereich durch Käufe, Lehenerwerb und Heiraten beträchtlich erweiterte. Die ersten Lehen und Lehnskäufe stammten wohl nur von Adligen der Umgebung: von Ullenburg (oder: Ulenburg), von Staufenberg, von Wiedergrün und anderen. Seit der Belehnung durch die Grafen von Freiburg - als Erbe der alten Neuensteiner? - lag dem Aufstieg aus der städtischen Oberschicht in den niederen Adel nichts mehr im Weg. Lehnsurkunden aus dieser Zeit vor 1366 haben sich zwar nur vereinzelt erhalten, aber die Abschrift eines Zinsbuches [1476, Akten Nr. 435] zeigt, dass der Grundstock des späteren Lehenbesitzes bereits vorhanden war: es erwähnt Lehen der Grafen von Freiburg, Eberstein und Lupfen, der Herren von Geroldseck und Staufenberg, des Hochstifts Straßburg und des Klosters Gengenbach. 1366 fiel der Besitz der Grafen von Freiburg an die Markgrafen von Baden. Sie blieben von nun an Hauptlehnsherren, umso mehr, als sie nach und nach auch die anderen Lehnsinstanzen teilweise an sich zogen: 1366 die Herrschaft Staufenberg, 1404 einen Teil der Grafschaft Eberstein, 1495 die Herrschaft Lahr-Mahlberg (Geroldseck), 1660 schließlich die restliche Grafschaft Eberstein. Wie beim Ortenauer Adel überhaupt, kam die intensive Beziehung zu Baden mit der Gründung des Ortenauer Ritterbundes unter badischem Patronat im Jahr 1474 zu ihrem Höhepunkt. Sieht man von dem nassauischen Kondominat mit Baden in der Herrschaft Lahr-Mahlberg ab, so blieben außer den geistlichen Lehnsherren nur noch die Grafen von Lupfen-Stühlingen bzw. Fürstenberg übrig. Zu den Besitzungen der Neuensteiner siehe Karte I im Papier-Findbuch 1974. Trotzdem suchten die Neuensteiner seit dem 16. Jahrhundert zunehmend auch nach anderen Möglichkeiten des Anschlusses. Standesgemäße Existenz war ohnehin nur in fremden Diensten möglich, aber die politische und konfessionelle Labilität der Baden-Badener Markgrafschaft scheint dafür als wenig geeignet betrachtet worden zu sein. So liefen die Verbindungen von nun an zur Stadt Straßburg - einige Familienglieder wurden Stättmeister -, zu Vorderösterreich und auch zum Stift Murbach. Heiraten mit elsässischem und breisgauischem Adel (von Ampringen 1651) brachte zudem neuen Besitz am südlicheren Oberrhein [siehe Karte II im Papier-Findbuch 1974]. Mehrere Neuensteiner traten in kaiserliche Dienste. Am wichtigsten wurden seit dem späten 17. Jahrhundert aber die Beziehungen zu den fürstenbergischen Lehnsherren. Drei Generationen der Familie von Neuenstein waren am fürstenbergischen Hof vertreten; 1698 kam über Franz Karl Graf von Fürstenberg die Pfandschaft Burkheim an die Linie von Neuenstein-Hubacker. Diese belastete die Familie bis über die Mitte des 18. Jahrhunderts hinaus mit einer Reihe von Prozessen. Die Familie teilte sich im Laufe der Zeit in verschiedene Linien, die in der Ordnung nicht berücksichtigt wurden, grob sind dies aber: - 14. und 15. Jahrhundert: zu Anfang genannt "Rohart, Schultheiß von Oberkirch", dann die Linien Rohart von Neuenstein und Schultheiß von Neuenstein - 1601 erlischt die Linie Rohart von Neuenstein - 16. Jahrhundert: von Neuenstein teilt sich 1641 in Neuenstein-Rodeck und Neuenstein-Hubacker - die Linie Neuenstein-Hubacker ging von der Schutlheiß'schen Linie mit Hans Adam (gest. 1598) ab und ist 1846 ausgestorben.
II. Überlieferungsgeschichte: II.a. Überlieferungsgeschichte des Familienarchivs Vor dem 18. Jahrhundert bestand im Archiv der Familie von Neuenstein wohl keine sachliche Gliederung. Verschiedentlich nummerierte man die Schriftstücke, aber höchstens für wichtigere Lehnsurkunden wurde dabei ein gewisser Zusammenhang beachtet. Inventare des 17. Jahrhunderts und von 1702 zählen die Schriftstücke nur einzeln auf, und als 1723 Friedrich Theobald Sahler, der Syndikus der Ortenauer Reichsritterschaft, das Archiv einsah musste er feststellen, dass es sich "in aller Confusion und ohne einig darüber verfestigtes Repertorium" befand. Der Anteil Sahlers an der neuen Registrierung ist zwar nicht mehr genau erkennbar, aber er muss in mehrfacher Hinsicht ordnend eingegriffen haben; die Vormundschaftsverwaltung für Reinhard Friedrich von Neuenstein gab ihm dazu Gelegenheit. Als er 1738 dem neuensteinischen Schaffner das Archiv übergab, besaß es eine "Registratur" (d.h. ein Repertorium) und zwar in einem Kasten mit 21 Schubladen geordnet. Allerdings ist diese erste Ordnung kaum noch zu rekonstruieren: einzig ein Verzeichnis der Läden bzw. Fächer 14 - 16 (über Lehnsangelegenheiten) und - durch Signaturvermerke erkennbar - Rudimente der anderen Abteilungen sind erhalten. Dafür stammen aus Sahlers Zeit aber die beiden Sonderabteilungen, die in das neuensteinische Archiv eingegangen sind (außer den Urkunden, die bei den üblichen Erb-Anfällen hereinkamen): 1) Akten des Archivs der Ortenauer Reichsritterschaft über die erwähnte Vormundschaft und 2) der Bestand "Pfandschaft Burkheim", der 1724 durchnummeriert wurde und ein ausführliches Repertorium [= Nr. 532] erhielt. Abgesehen von den sehr lückenhaft erhaltenen Rechnungen, 1733 an Österreich ausgelieferten Akten [siehe Nr. 532] und vereinzelten späteren Beilagen wurde dieser Bestand als Ganzes in die nächste Archivordnung übernommen; nur einzelne Familienverträge gerieten in die entsprechende neue Abteilung. Wann man an die grundsätzliche Neugliederung des Archivs ging, ist nicht exakt zu sagen. Der neuensteinische Sekretär Zeller erhielt bei seiner Einstellung 1771 als § 1 seiner Pflichten: "Die Registrir- und ordentliche Einrichtung des Freyherrlichen Archivs, worüber ein vollständiges Repertorium zu verfertigen ist". Ob nun von ihm oder einem seiner Nachfolger: Die Neue Registrierung machte auf jeden Fall alle Bereiche der Verwaltung bis ins Detail übersichtlich und repräsentiert so die aufgeklärte Bürokratie des späteren 18. Jahrhunderts. Es gliederte sich äußerlich nach Kisten, Laden und Faszikeln bzw. Nummern; später fasste man die Faszikel teilweise noch in Aktenbänden (Volumen) zusammen (Urkunden und Akten, Bindung und Heftung). Eine Rekonstruktion der Rubriken befindet sich im Papier-Findbuch. Die Grenzen zwischen den Rubriken waren fließend; so gab es ständig Inkonsequenzen, ließ aber genügend Spielraum für neue Zugänge. Trotzdem unternahm man in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen weiteren Versuch, das Archiv grundsätzlich auf ein anderes Signaturensystem umzustellen. Da man aber einerseits keine bessere Rubrizierung verwendete, andererseits aber im Einzelnen sehr viel inkonsequenter verfuhr als früher, blieb dieses Unternehmen stecken, lange bevor der ganze Bestand erfasst war. Das "Hautpregister", auf das sich die jeweiligen Kanzleivermerke "eintragen" beziehen, ging wohl verloren; so bleibt unsicher, wie weit der Registrator kam und wie sein Gesamtplan aussehen sollte. Sechs Abteilungen lassen sich erkennen: A und B: Passivlehen (Aber in A steckten auch Aktivlehen, in B auch Prozessakten usw.) C Beraine D Zinsbücher E Erbfälle F Im Kern wohl Familienverträge, im Ergebnis aber eine Sammelrubrik für alles Übrige. Schwerpunktmäßig erfasste man zunächst wohl eher die älteren Urkunden und die Kopien der Lehnsurkunden. Dabei wurden Urkunden und Akten nicht voneinander getrennt; 1852 nahm man einzelne Bestandsaufnahmen vor, ansonsten jedoch keine weiteren Änderungen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Urkunden zusammengezogen, während die Akten in 44 Konvolute kamen, scheinbar geordnet, in Wirklichkeit jedoch gründlich auseinandergerissen und vermischt. II.b. Überlieferungsgeschichte im Generallandesarchiv Karlsruhe 1895 hinterlegte der Heraldiker Karl Freiherr von Neuenstein im Generallandesarchiv Karlsruhe vier Kartons mit 221 Urkunden sowie sechs Aktenkonvolute. Nach dem Tod seines Bruders Friedrich von Neuenstein, aus Wien, wurden 1897 weitere Akten aus dessen Nachlass übergeben, insbesondere Prozess- und Amtsakten, Familienverträge, Pfandschaftsakten sowie Amtsbücher des 16. bis 18. Jahrhunderts. 1939 schließlich übergab Frau Clothilde von Neuenstein-Rodeck zwei Ahnentafeln ihrer Familie sowie neuere Familienpapiere. Sämtliche Archivalien stehen unter neuensteinischem Eigentumsvorbehalt.
III. Bearbeiterbericht: Die Archivalien des Familienarchivs von Neuenstein wurden nach mehreren Ordnungsansätzen 1974 durch die Herren Konrad Krimm, Dr. H. Schadek und Frau Dr. U. Schmitt verzeichnet. Die Trennung zwischen Urkunden und Akten blieb dabei im Ganzen erhalten. Im Einzelnen wurden isolierte, ältere Urkunden den Akten entnommen, während umgekehrt die Gruppe der kopialen Tauf- und Trauurkunden des 18. und 19. Jahrhunderts sich sinnvoller in die Akten einordnen ließen [siehe Nr. 251 und 278]. Einzelne Trauurkunden sowie die unter den Akten große Anzahl kopialer Lehnsurkunden sind jedoch durch Verweisungen auch im Urkundenteil des Findbuchs erfasst; dabei werden die jeweiligen Inhalte genauer ausgeführt als bei den eigentlichen Datensätzen im Aktenteil des Findbuchs. Karlsruhe, den 27.09.1974 Konrad Krimm
IV. Konversion: Im Jahr 2017 wurde das maschinenschriftliche Findmittel durch Frau Sigrun Gees konvertiert. Die Endredaktion führte Sara Diedrich im November und Dezember 2017 durch.
V. Bestandsverweise und Literaturhinweise: A. Bestandsverweise im Generallandesarchiv Karlsruhe: Weitere Lehnsurkunden und -akten siehe: 44 Lehen- und Adelsarchiv unter "Neuenstein, von"; 72 Lehen- und Adelsarchiv Nr. 6602 - 6666, Nr. 10637 - 10661. Weitere Prozessakten siehe: 71 Reichskammergericht. Ergänzende Überlieferung siehe: 118 Nellenburg; 127 Ritterschaftliche Archive - Ortenau; 73 Aufschwörungen und Stammbäume; S Marc Rosenberg. B. Literatur Hans Heid: Die Burg Neuenstein, in: Die Ortenau 21 (1934), S. 251 - 255. Andreas Hund: Die Ruine Hohenrod und das Schloß Rodeck, in: Die Ortenau 21 (1934), S. 212 - 223. Manfred Eimer: Das bischöfliche Amt Oberkirch unter württembergischer Pfandherrschaft (II. Die Pfandschaft unter Herzog Friedrich, III. Unter Johann Friedrich und seinen Nachfolgern), in: ZGO 82 (1930), S. 610 - 639. Kindler von Knobloch 1894 Julius Kindler von Knobloch: Oberbadisches Geschlechterbuch, Bd. 1, Heidelberg 1894. Julius Kindler von Knobloch: Oberbadisches Geschlechterbuch, Bd. 3, Heidelberg 1919, S. 206 - 214. Regesten Baden 1892/1900 Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515, Bd. I: Markgrafen von Baden 1050-1431. Markgrafen von Hachberg 1218-1428, bearb. von Richard Fester, Innsbruck 1892/1900. Regesten Baden 1912/15 Regesten der Markgrafen von Baden und Hachberg 1050-1515, Bd. IV: Regesten der Markgrafen von Baden von 1453-1475, bearb. von Albert Krieger, Innsbruck 1912/15. ZGO 37 und ZGO 38 Phil. Ruppert: Regesten des mortenauer Adels, in: ZGO 37 (1884), S. 385 - 411, und ZGO 38 (1885), S. 130 - 156. ZGO 39 Phil. Ruppert: Nachträge und Berichtigungen zu den Neuenstein'schen Regesten, in: ZGO 39 (1885), S. 181 f.
Literatur: Kindler von Knobloch, Oberbadisches Geschlechterbuch, Bd. III (Heidelberg 1919) S. 206-214.- Ph. Ruppert, Regesten des Mortenauer Adels, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 37 (1884) S. 385-411; 38, 1885, S. 130-156; 39, 1886, S.181-182.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.