Jörg Ändres, seßhaft zu Feldmoos, und Ehefrau Elsa Schützbach bekennen, daß ihnen Abt Erhard [Fridang] von Weingarten ein Gut in Feldmoos bis auf Widerruf verliehen hat. Das Gut hatte zuvor der alt Schmach in Hubers Weise inne. Die Beliehenen müssen es in ordentlichem Zustand erhalten, dürfen es nicht veräußern, verpfänden oder schlaizen. Sie müssen jährlich zu St. Martin Zins und Hubgeld entrichten gemäß dem klösterlichen Rodel. Beim Abzug müssen sie gemäß der Landessitte Dritteil und Heurichte zurücklassen. Aufwendungsersatz erhalten sie dann nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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