Kaiser Franz II. bekundet, dass er Sigmund von Gemmingen für diesen selbst und als Lehnsträger für dessen Bruder Otto Heinrich und die übrigen Lehnsagnaten, nämlich Otto Heinrich, Klara von Gemmingen und Johann Georg Uhl als Vormünder des minderjährigen Sigmund von Gemmingens, Ernst, Wilhelm Ludwig, Franz Karl, Eberhard Georg, Ludwig Friedrich Christoph Philipp, Karl Friedrich Reinhard, Friedrich Karl Gustav Casimir, Ludwig Eberhard, Karl August Wilhelm, Philipp Dietrich und Wilhelm Heinrich, alle von Gemmingen, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat. Die Belehnten haben durch ihren Bevollmächtigten Johann Andreas Merk, Agenten am kaiserlichen Hof, den Lehnseid geleistet.
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Kaiser Franz II. bekundet, dass er Sigmund von Gemmingen für diesen selbst und als Lehnsträger für dessen Bruder Otto Heinrich und die übrigen Lehnsagnaten, nämlich Otto Heinrich, Klara von Gemmingen und Johann Georg Uhl als Vormünder des minderjährigen Sigmund von Gemmingens, Ernst, Wilhelm Ludwig, Franz Karl, Eberhard Georg, Ludwig Friedrich Christoph Philipp, Karl Friedrich Reinhard, Friedrich Karl Gustav Casimir, Ludwig Eberhard, Karl August Wilhelm, Philipp Dietrich und Wilhelm Heinrich, alle von Gemmingen, mit der Hälfte des halben Zehnten zu Wolfskehlen belehnt hat. Die Belehnten haben durch ihren Bevollmächtigten Johann Andreas Merk, Agenten am kaiserlichen Hof, den Lehnseid geleistet.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 818
3/2/33
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 818
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 18. Jahrhundert >> Aussteller >> Weltliche Herrschaften >> Reich /Kaiser
1794 November 10
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Wien
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel an Schnur anhängend
Vermerke: Rückvermerke und Kanzleivermerke vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Franz Maier
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel an Schnur anhängend
Vermerke: Rückvermerke und Kanzleivermerke vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Franz Maier
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:14 MESZ
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