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Verfügung: In Zukunft sollen die dem Domanialfiskus zustehenden Schutzbezirke mit 'Großherzogliche Forstwarteien' und wo den Kommunen das Präsentationsrecht zusteht als 'Gemeinde-Forstwarteien' bezeichnet werden
Verfügung: In Zukunft sollen die dem Domanialfiskus zustehenden Schutzbezirke mit 'Großherzogliche Forstwarteien' und wo den Kommunen das Präsentationsrecht zusteht als 'Gemeinde-Forstwarteien' bezeichnet werden
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> U Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei >> U.1 Forstwesen im allgemeinen, Wald- und Markordnungen
Darmstadt, 1868 Januar 24
Sachakte
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